Abgas-Skandal: Sammelklage gegen Audi abgewiesen

Für Zehntausende Einzelklagen nach dem Abgasbetrug durch VW hat der BGH den Kurs vorgegeben. Eine der Sammelklagen ist jetzt vor einem Landgericht gescheitert.

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Sammelklage gegen Audi wegen Abgasbetrugs abgewiesen

Das Steuergerät erkennt eine Prüfstandssituation und weist die Abgasreinigung nur dann an, volle Leistung zu geben.

(Bild: Volkswagen)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Pillau
  • mit Material der dpa

Eine der größten Sammelklagen im VW-Dieselskandal ist am Freitag vom Landgericht Ingolstadt abgewiesen worden. Der Rechtsdienstleister Myright hatte sich die Schadenersatzforderungen von 2800 Audi-Käufern abtreten lassen und die VW-Tochter auf 77 Millionen Euro verklagt. Das Gericht erklärte die Abtretung aber für nichtig, weil der Vertrag die Käufer unzumutbar benachteilige. (Az: 41 O 1745/18).

Sollte einer der Käufer einen Vergleich widerrufen, wäre für ihn die gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei, erklärte das Gericht. Daraus folge "sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin".

Myright werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber "höchstwahrscheinlich Berufung" einlegen, sagte ein Sprecher. Volkswagen und Audi sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass eine von außergerichtlichen Inkassodienstleistern angebotene und von externen Prozessfinanzieren finanzierte Sammelklage in dieser Form unzulässig sei.

Im Prozess in Ingolstadt ging es um Autos der Marke Audi, in die Motoren aus dem Konzern vom Typ EA189 mit einer betrügerischen Motorsteuerung eingebaut waren. Damit wurde die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand voll aktiviert – auf der Straße aber stießen die Motoren mehr Stickoxid aus als erlaubt.

Gegen Volkswagen sind derzeit noch rund 60.000 Einzelklagen anhängig, wie ein Audi-Sprecher sagte. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai (Az. VI ZR 252/19) habe Klarheit für den Großteil der anhängigen Fälle geschaffen. Darin hatte der BGH in letzter Instanz festgestellt, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. "Volkswagen ist weiterhin bestrebt, die rund 50.000 mit dem Grundsatzurteil vergleichbaren Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden", sagte der Audi-Sprecher.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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(fpi)