Psycho-Designtricks: EU-Kommission will gegen "Dark Patterns" vorgehen

Mit ihrer neuen Verbraucheragenda macht die EU-Kommission gegen unlautere Online-Geschäftspraktiken, versteckte Werbung und vorzeitige Obsoleszenz mobil.

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(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission hat am Freitag ihre neue Verbraucheragenda für die nächsten fünf Jahre vorgelegt. Sie will damit die europäischen Verbraucher vor allem dazu befähigen, "eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen". Zudem plant sie Mechanismen, um die Verbraucherrechte innerhalb der EU sowie international auch in Drittstaaten besser durchsetzen zu können.

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Alltags hält die Kommission es etwa für nötig, gegen umstrittene Online-Geschäftspraktiken wie "Dark Patterns", heimliche Profilbildung und versteckte Werbung vorzugehen. Derlei, teils irreführende Aktivitäten missachteten das Recht der Verbraucher auf eine fundierte Wahl, missbrauchten ihre Verhaltensweisen oder verzerrten ihre Entscheidungsprozesse.

Unter Dark Patterns versteht man "dunkle" Psycho-Tricks von Entwicklern. Diese sind laut einer Bundestagsstudie darauf angelegt, dass Nutzer von Online-Diensten und sozialen Netzwerken Dinge tun, die ihren eigentlichen Interessen zuwiderlaufen und mit negativen Konsequenzen verbunden sein können. Dabei werden in der Regel bestimmte menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster missbraucht und etwa Emotionen angesprochen, um Nutzer dazu zu verleiten, etwas im Internet zu kaufen oder einen bestimmten Link anzuklicken.

Der für Anfang Dezember erwartete Entwurf für einen Digital Services Act (DSA) wird laut der Brüsseler Regierungsinstitution daher zunächst darauf abzielen, "neue und erweiterte Verantwortlichkeiten" für Online-Plattformen zu definieren und deren Rechenschaftspflicht zu erhöhen. Der DSA werde sicherstellen, dass Verbraucher online genauso wirksam gegen illegale Produkte, Inhalte und Aktivitäten geschützt werden wie offline. Zudem kündigte die Kommission einen Entwurf für ein Gesetz über digitale Märkte an, um Plattformen mit einer "Gatekeeper"-Funktion von vornherein schärfer zu regulieren.

Darüber hinaus müssen laut der Agenda die Interessen der Verbraucher bei den geplanten Anforderungen an Künstliche Intelligenz (KI) "gebührend berücksichtigt" werden. Einschlägige Anwendungen sollten den Schutz der Grundrechte gewährleisten. Verursachen sie einen Schaden, sollen Verbraucher den gleichen Schutz genießen wie bei bestehenden Produkt- oder Dienstleistungskategorien. Dazu kommt die Bekräftigung, dass die Richtlinie zur Produktsicherheit überarbeitet werde.

Die Kommission will ferner sicherstellen, dass den Verbrauchern auf dem Binnenmarkt nachhaltige Produkte zur Verfügung stehen. Sie sollen in diesem Bereich über bessere Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dazu will die Exekutivinstanz m nächsten Jahr einen Gesetzesvorschlag machen. Damit sollen auch Praktiken wie "Grünfärberei" oder die vorzeitige Obsoleszenz von Produkten besser bekämpft werden können.

Die Agenda befasst sich auch mit der Frage, wie der Verbraucherschutz und die "Resilienz" während und nach der Coronavirus-Pandemie erhöht werden können. Im Dialog mit Plattformenbetreibern und anderen Akteuren will die Kommission hier weiterhin Betrügern das Leben schwer machen und die längerfristigen Auswirkungen der Seuche auf die Verhaltensweisen der Bürger analysieren.

Über innovative Online-Werkzeuge werde man die nationalen Behörden besser in die Lage versetzen, gegen illegale Online-Geschäftspraktiken vorzugehen und unsichere Produkte zu ermitteln, heißt es weiter. 2021 will die Kommission zudem einen Aktionsplan mit China ausarbeiten, um die Sicherheit von online verkauften Waren zu erhöhen.

(bme)