Daimler: Kein BGH-Urteil im Abgasskandal
Ob auch Daimler Schadenersatz an Diesel-KĂ€ufer zahlen muss, wird nun frĂŒhestens im MĂ€rz am BGH geklĂ€rt - was dem Konzern selbst nicht gefĂ€llt
Mercedes ist bislang - verglichen mit Volkswagen - ziemlich unauffÀllig durch die AffÀre um eine möglicherweise illegale Abgasnachbehandlung gekommen.
(Bild: Pillau)
- Nico Esch
- dpa
Dass man sie mal als "AbrĂ€umerin" bezeichnen wĂŒrde, hĂ€tte Renata Jungo BrĂŒngger zwar nicht gedacht. Es macht ihr aber auch nichts aus. Sie könnte es, im Gegenteil, sogar als Kompliment auffassen. Sie hat schon viel juristischen Ărger abgerĂ€umt bei Daimler. Aber die 59-JĂ€hrige bleibt diplomatisch: "Ich bin zustĂ€ndig fĂŒr das Risikomanagement, und es ist meine ureigene Aufgabe, das professionell zu machen." Professionell, das heiĂt in diesem GeschĂ€ft vor allem möglichst gerĂ€uschlos und ohne allzu forsche Statements, die einem irgendwann auf die FĂŒĂe fallen könnten. Seit 2016 verantwortet die RechtsanwĂ€ltin aus der Schweiz im Vorstand das Ressort IntegritĂ€t und Recht, und seit Daimler mit Klagen und Verfahren im Zusammenhang mit der DieselaffĂ€re ĂŒberschwemmt wird, gibt es allein dort reichlich abzurĂ€umen.
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In den USA konnten Jungo BrĂŒngger und ihr Team im September 2020 einen, zumindest weitgehenden, Schlussstrich unter den Abgas-Streit mit Behörden und Autobesitzern ziehen. Die ausgehandelten Vergleiche kosten Daimler umgerechnet gut 1,9 Milliarden Euro. DafĂŒr bleibt dem Konzern, anders als Volkswagen, viel weiterer Ărger erspart: kein SchuldeingestĂ€ndnis, kein RĂŒckkauf betroffener Autos und auch kein von den US-Behörden gestellter Aufpasser.
Kein Ende in Sicht
Eine Art Schlussstrich in Deutschland hingegen ist weiter nicht in Sicht. Am Mittwoch (9. Dezember 2020) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum zweiten Mal ein Daimler-Verfahren kurz vor dem geplanten Termin abgesagt. Wieder hĂ€tte es um die Frage gehen sollen, ob der Konzern den Besitzern von Mercedes-Dieseln Schadenersatz schuldet, weil in der Steuerung der Abgasnachbehandlung eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung steckt. Und wieder zog der KlĂ€ger die Revision vorher zurĂŒck. Damit wird es vorerst weiter kein höchstrichterliches Urteil geben.
Das Spielchen kommt einem aus Volkswagen-Zeiten bekannt vor: Nahte in Einzelverfahren eine Entscheidung in hoher Instanz, zeigten die Wolfsburger sich hĂ€ufig bereit, sich mit den Kunden relativ groĂzĂŒgig zu vergleichen. Hier ist es allerdings anders. Daimler legt groĂen Wert darauf, nichts "wegverglichen" zu haben, diesmal nicht und auch im ersten Fall nicht. "Wir hĂ€tten eine KlĂ€rung durch den BGH in dieser Sache begrĂŒĂt", sagt Jungo BrĂŒngger. Warum der KlĂ€ger seine Revision zurĂŒckgezogen hat, ist unklar. Anfragen an seine AnwĂ€lte in Berlin blieben unbeantwortet.
Was ist illegal?
Die Behörden halten die Funktionen in einer Vielzahl von Autos der Daimler-Kernmarke Mercedes-Benz fĂŒr illegal. Der Konzern musste und muss deshalb Hunderttausende Fahrzeuge fĂŒr ein Software-Update in die WerkstĂ€tten rufen. Er macht zwar mit, hĂ€lt die Technik selbst aber fĂŒr zulĂ€ssig und hat WidersprĂŒche gegen die Anordnungen eingelegt.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das in Karlsruhe hĂ€tte ĂŒberprĂŒft werden sollen, war aus Daimler-Sicht eine gute Vorlage. "Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" stehe dem KlĂ€ger ein Anspruch auf Schadenersatz zu, heiĂt es darin. Eine sittenwidrige Handlung konnten die Richter nicht erkennen â unabhĂ€ngig davon, ob das "Thermofenster", das die Abgasnachbehandlung je nach Temperatur herunterregelt, eine objektiv unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung darstelle oder nicht. Eine Frage im Ăbrigen, die zur endgĂŒltigen Beurteilung noch immer beim EuropĂ€ischen Gerichtshof in Luxemburg liegt. FĂŒr das Auto, um das es beim BGH hĂ€tte gehen sollen, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt laut Daimler keinen RĂŒckruf angeordnet.
Daimler gewinnt die meisten Verfahren
Nichts lĂ€ge Jungo BrĂŒngger ferner, als öffentlich etwas zu den Siegchancen am BGH zu sagen. Dass Daimler sich im Recht sieht, daran lĂ€sst sie allerdings keinen Zweifel. "Wir sind ganz klar der Ansicht, dass diese Klagen nicht gerechtfertigt sind", betont sie. "Darum verteidigen wir uns auch." Daimler selbst spricht von mehr als 4500 Entscheidungen zu seinen Gunsten auf Ebene der Landgerichte und weniger als 250 Niederlagen. Vor den Oberlandesgerichten habe es mehr als 190 Entscheidungen fĂŒr und gerade einmal zwei gegen Daimler gegeben. Derzeit sei eine niedrige fĂŒnfstellige Zahl an Klagen anhĂ€ngig. Zahlen zu Vergleichen nennt Daimler nicht, betont nur, sie Ă€nderten nichts an der Bilanz.
"95 Prozent der FĂ€lle gewinnen wir, aber die Angelegenheit ist komplex", sagt Jungo BrĂŒngger. "Man kann nicht alle Verfahren ĂŒber einen Kamm scheren." Sie mag daher auch nicht spekulieren, welche Tragweite eine BGH-Entscheidung haben wird. "Eine Entscheidung des BGH in der Sache hat ĂŒblicherweise Relevanz fĂŒr Ă€hnlich gelagerte FĂ€lle. Wie weit das geht, hĂ€ngt maĂgeblich davon ab, was genau der BGH sagt." Im jetzt abgesagten Fall geht Daimler davon aus, dass die Entscheidung fĂŒr mehrere Tausend vergleichbare FĂ€lle in Deutschland hĂ€tte Relevanz haben können.
Trend: Anwalt sucht Mandanten
Dass es ĂŒberhaupt so viele Verfahren sind, dafĂŒr macht Jungo BrĂŒngger auch einen aus den USA herĂŒbergeschwappten Trend verantwortlich: "Es gibt mittlerweile auch in Deutschland eine Klageindustrie", sagt sie. "Der Mandant sucht nicht mehr seinen Anwalt, sondern der Anwalt sucht seinen Mandanten." Gleich mehrere groĂe Kanzleien nehmen fĂŒr sich in Anspruch, im Abgasbetrug "fĂŒhrend" zu sein, und werben nach wie vor offensiv um neue KlĂ€ger. "Das ist durchaus ein attraktives GeschĂ€ftsmodell geworden fĂŒr einige Kanzleien, die da sehr aktiv ihr Business betreiben", sagt Jungo BrĂŒngger.
Entscheidung im MĂ€rz
Egal, wie sie am Ende ausfallen: Am Landgericht der Daimler-Heimat Stuttgart wĂ€re man sehr froh ĂŒber klĂ€rende Worte aus Karlsruhe. Seit Anfang 2019 sind allein dort rund 5350 Klagen gegen Daimler wegen des Vorwurfs einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung eingegangen, wie eine Sprecherin sagt. Allein im November dieses Jahres waren es rund 630. Und die Ergebnisse fallen mal so und mal so aus, jedenfalls nicht einheitlich. "Wir mĂŒssen diese Verfahren schneller in die letzte Instanz bekommen", hatte GerichtsprĂ€sident Andreas Singer im Sommer 2020 gesagt und gehofft, dass das bei Daimler eher gelingt, als es bei Volkswagen der Fall war. Nun wird es mindestens bis kommenden FrĂŒhjahr dauern. Der BGH hat fĂŒr den 9. MĂ€rz 2021 einen Termin in einem weiteren Daimler-Fall angesetzt.
(mfz)