Volkswagens Abgasbetrug: Mehr als 25.000 Einzelklagen mit Vergleich beendet
AuĂerhalb des Musterverfahrens wollte Volkswagen auch einzelne KlĂ€ger entschĂ€digen. Inzwischen ist ein groĂer Teil der rund 55 000 FĂ€lle abgearbeitet.
Der neuere Dieselmotor mit der internen Bezeichnung EA288 habe keine illegale Abschalteinrichtung, sagt Volkswagen.
(Bild: Volkswagen)
- dpa
Die Schadenersatz-Zahlungen des Volkswagen-Konzerns an rund 55.000 einzelne DieselklĂ€ger sind zum Jahreswechsel in knapp der HĂ€lfte aller FĂ€lle abgewickelt. Wie die dpa aus dem Unternehmen erfuhr, wurden in den separaten Verfahren auĂerhalb des groĂen Mustervergleichs inzwischen "insgesamt ĂŒber 25.000" Vereinbarungen geschlossen. In diesen FĂ€llen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit.
Noch nicht abschlieĂend beigelegt sind damit etwa 30.000 Klagen. Allerdings gebe es dabei bereits gut 15.000 Vergleichsangebote, die den Kunden nun vorlĂ€gen. Volkswagen hatte KlĂ€gern mit eigenen Prozessen Einmalzahlungen in Aussicht gestellt, die individuell berechnet werden sollen. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der Auslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren dĂŒrften.
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Dann könnte unter UmstĂ€nden der Kaufpreis abzĂŒglich eines Nutzungsbeitrags flieĂen. Die Kunden mĂŒssen den Wagen dann jedoch zurĂŒckgeben. Anders als bei der Musterfeststellungsklage, die unter der Regie des Verbrauchzentralen-Bundesverbands (vzbv) gefĂŒhrt wurde, gibt es fĂŒr EinzelklĂ€ger wegen der Vielfalt der möglichen Konstellationen keine einheitliche Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen fĂŒr jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls etwa auf die Nutzungsdauer und das Alter an.
Im Mustervergleich hatten Juristen von vzbv und Volkswagen nach einigem Hin und Her fĂŒr die teilnehmenden Kunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart. So gut wie alle als berechtigt erachteten AnsprĂŒche â 245.000 FĂ€lle â seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieĂ es aus dem Konzern. Man habe dafĂŒr mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In "einigen wenigen FĂ€llen" liefen noch EinzelprĂŒfungen.
Im Musterverfahren ging es um den Dieselmotor EA 189. Zum neueren Antrieb EA 288, der laut Volkswagen keine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung hat, gibt es ebenfalls Klagen. Hierbei hĂ€tten Gerichte zu 99 Prozent zugunsten des Herstellers entschieden, wie rund 1200 Urteile zeigten. Etwa 5000 Klagen seien anhĂ€ngig, Vergleiche wĂŒrden nicht angeboten.
Beim "Dieselgate"-Motor EA 189 waren unabhĂ€ngig von der Musterklage des vzbv etliche weitere Autobesitzer, die sich wegen gefĂ€lschter Abgaswerte von Volkswagen geprellt sahen, selbst vor Gericht gezogen, oft in Erwartung höherer EntschĂ€digungen. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten war der erste solche Fall im Mai 2020 zur Verhandlung an den BGH gelangt. Die obersten Zivilrichter entschieden in weiten Teilen zugunsten des KlĂ€gers, setzten aber auch Leitplanken fĂŒr Ă€hnlich gelagerte FĂ€lle. Im Juli folgten dann weitere BGH-Urteile zu Grundsatzthemen wie Kaufzeitpunkt oder Deliktzinsen.
Besonders strittig war bis zuletzt auch die Frage der VerjĂ€hrung von Schadenersatz-AnsprĂŒchen. Mitte Dezember deutete der BGH anhand eines Beispielfalls an: Dieselkunden, die erst 2019 oder 2020 gegen VW klagten, dĂŒrften wohl in den meisten FĂ€llen leer ausgehen. Denn im Herbst 2015, als der millionenfache Betrug mit illegaler Abgastechnik aufflog, sei das Thema schon genĂŒgend bekannt gewesen, um vor Gericht zu ziehen. Wer damals nachweislich wusste, dass auch sein Auto betroffen ist, hĂ€tte demnach bis spĂ€testens Ende 2018 klagen mĂŒssen.
Die gesetzlich vorgesehene VerjÀhrungsfrist betrÀgt drei Jahre. Eine Ausnahme gibt es laut Rechtsprechung des BGH nur, wenn die damalige Rechtslage zunÀchst so unsicher und zweifelhaft erschien, dass die Erhebung einer Klage unzumutbar gewesen sei. Eine solche Situation sahen die Karlsruher Richter bei den Volkswagen-Dieseln aber nicht.
Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

(Bild: EPA
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Nach Konzernangaben waren jĂŒngst noch rund 9000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Volkswagen geht jedoch nicht davon aus, dass all diese Klagen mit dem Dezember-Urteil schon vom Tisch sind. AnwĂ€ltin Martina van Wijngaarden sagte: "In vielen FĂ€llen ist die Frage, ob Kenntnis oder grob fahrlĂ€ssige Unkenntnis vorliegt, hingegen streitig." 2021 soll es weitere Verhandlungen dazu geben.
Etwa zwei Dutzend Mal fiel laut Volkswagen zudem auf, dass KlĂ€ger ihrerseits offenbar Kaufzeitpunkte manipulierten, um unter die Regelungen des Mustervergleichs zu fallen: Man gehe "konsequent gegen Personen vor, die beispielsweise durch das FĂ€lschen von Zulassungsbescheinigungen versucht haben, sich Geld zu erschleichen". Das Unternehmen werde solche Betrugsabsichten bei den zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaften anzeigen, es handle sich um rĂŒckdatierte oder fingierte KaufvertrĂ€ge.
Kritisch wird mittlerweile auch das GeschĂ€ftsgebaren mancher Rechtsdienstleister und Vermittler gesehen, die an Abgas-Verfahren mitverdienen. Die Wettbewerbszentrale mahnte das Vergleichsportal Check24 wegen irrefĂŒhrender Werbung ab: Das Unternehmen vermittle als Makler fĂŒr Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das GefĂŒhl, in jedem Fall erfolgreich wegen des Dieselskandals klagen zu können. Es gebe etwa Werbeaussagen wie "bis zu 10.000 Euro Schadenersatz", "ohne Kostenrisiko" oder "sehr gute Erfolgsaussichten". Es gehe nicht darum, berechtigte AnsprĂŒche von GeschĂ€digten zu verneinen, aber die Praxis zeige, dass teils textbausteinartig verfasste Klagen zu Zehntausenden bei deutschen Gerichten eingereicht wurden.
(mfz)