Ehemalige Infomatec-Vorstände angeklagt

Gerhard Harlos und Alexander Häfele werden Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug vorgeworfen.

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  • dpa

Gegen zwei frühere Vorstände des Software-Unternehmens Infomatec hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage zum Landgericht wegen Kapitalanlagebetrugs und Kursbetrugs erhoben. Außerdem werde den beiden 41-Jährigen Insiderhandel vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg am Montag mit. Laut Anklage haben Gerhard Harlos und Alexander Häfele den Wert ihres ehemaligen Unternehmens bereits beim Börsengang im Frühsommer 1998 stark überhöht dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch gegen einen Wirtschaftsprüfer ermittelt. Außerdem sollen Harlos und Häfele den Aktienkurs mit falschen Pflichtmitteilungen in die Höhe getrieben haben.

Der Schaden der getäuschten Infomatec-Anleger wird auf rund 250 Millionen Euro geschätzt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde Infomatec planmäßig aus fünf finanziell angeschlagenen Firmen gegründet, an denen Harlos und Häfele Mehrheitsbeteiligungen hielten. Beim Börsengang hätten sie den Wert der Neugründung mit 198 Millionen Mark (101,2 Millionen Euro) angegeben, obwohl die Infomatec AG nur rund 5,3 Millionen Mark (2,7 Millionen Euro) wert gewesen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz. Dabei seien sie von einem Wirtschaftsprüfer unterstützt worden, gegen den noch ermittelt werde. Als Folge der Überbewertung wurde der Emissionspreis der Aktien laut Anklage überhöht auf 53 Mark festgesetzt.

Bei den falschen Pflichtmitteilungen meldeten Harlos und Häfele laut Anklage 1998 und 1999 angebliche Großaufträge, die gar nicht existierten oder ein sehr viel geringeres Volumen hatten. Durch diese Ankündigungen sei jedoch der Kurs der Aktie stark gestiegen.

Wegen dieser angeblich falschen Pflichtmitteilungen haben bereits zahlreiche Aktionäre vor dem Landgericht Augsburg auf Schadenersatz geklagt. Die meisten Klagen wurden jedoch abgewiesen oder ausgesetzt, um die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Nur einem Kläger wurde bislang im September 2001 Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und wird derzeit in zweiter Instanz vor dem Augsburger Senat des Oberlandesgerichts München verhandelt. (dpa) / (anw)