Netzbetreiber: TKG-Novelle "wichtiger Schub" für FTTH, aber mit "Wermutstropfen"

Das neue Telekommunikationsgesetz hat für die Branche Licht und Schatten. Ob es den Glasfaserausbau wie gewünscht voranbringt, bleibt abzuwarten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 60 Kommentare lesen

Die Bundesregierung hofft, mit dem TKG Anreize für den Ausbau von Glasfasernetzen zu setzen.

(Bild: SHARKstock/Shutterstock.com)

Update
Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die vom Bundestag beschlossene Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird in der Branche mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Die Netzbetreiber sehen vor allem das mit dem Gesetz festgeschriebene "Recht auf Internet" skeptisch. Die vom Gesetzgeber gefundene Lösung für das umstrittene "Nebenkostenprivileg" macht nicht alle glücklich. Dass sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit ihren Vorstellungen zu Vertragslaufzeiten nicht durchsetzen konnte, wird hingegen allseits erfreut zur Kenntnis genommen.

Der Bundestag hat am Donnerstagmorgen die monatelang schwer umkämpfte TKG-Reform gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Kernstück ist ein Recht auf zeitgemäß schnelle Internetzugänge, mit dem der Internetzugang zum Universaldienst erhoben wird. Die Mindestbandbreite dafür soll turnusmäßig geprüft und angepasst werden. Die Kosten für einklagbare Anschlüsse sollen aus einem Topf beglichen werden, in den die Netzbetreiber einzahlen, für den aber auch Messengerdienste wie Whatsapp oder Signal in die Pflicht genommen werden könnten.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) macht EU-rechtliche Bedenken gelten. Im Hinblick auf den schnellen Glasfaserausbau sei das Vorhaben auch nicht sinnvoll. "Mit einem solchen Rechtsanspruch lassen sich Bagger weder vermehren, noch können sie dadurch schneller graben", meint VATM-Chef Jürgen Grützner. "Es muss in Zukunft vielmehr darum gehen, ganze Orte mit Glasfaser zu versorgen und nicht erst einzelne Häuser."

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht das Recht auf schnelles Internet kritisch. "Der Universaldienst ist kein Ausbaubeschleuniger", sagt Breko-Chef Stephan Albers. "Der eigenwirtschaftliche Ausbau, flankiert von einer umsichtigen Anreiz- und Förderpolitik, bringt uns schneller ans Ziel als jede staatliche Ausbauverpflichtung, die die eh schon knappen Tiefbaukapazitäten bindet."

Hinsichtlich der Finanzierung des Rechts auf schnelles Internet warnt der Bundesverband Glasfaser (Buglas) vor ungerechten Belastungen, insbesondere für regionale Anbieter. So müssten sich Unternehmen "an den Ausbaukosten in anderen Gebieten beteiligen, in denen sie aus unternehmerischer Entscheidung heraus gar nicht aktiv sind", erklärt Buglas-Chef Wolfgang Heer. "Hier sollte einerseits das Augenmaß gewahrt bleiben und die bisherige Regelung weiter angewendet werden, die nur überregionale Anbieter zur Finanzierung heranzieht."

Der Gesetzgeber habe die Chance für einen schnellen Netzausbau verspielt, meint auch der eco-Verband der Internetwirtschaft. "Ein Anspruch auf schnelles Internet schafft aber keine Gigabitanschlüsse, erst recht nicht über Versorgungspflichten. Diese können nur das letzte Mittel sein und dürfen nicht der nächste Hemmschuh für den Gigabitausbau werden", sagt eco-Vorstand Klaus Landefeld. "Für die Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikations-Anbieter dagegen weiter Geld aufwenden." Der eco kritisiert, dass der Bund die EuGH-Rechtsprechung dazu ignoriere und die "Vorratsdatenspeicherung sogar noch ausgeweitet".

Mit dem neuen TKG ist der heftig umstrittene Abschied vom Nebenkostenprivileg beschlossene Sache. Insbesondere die Kabelnetzbetreiber und die Wohnungswirtschaft hatten dafür gestritten, die Kosten für einen Anschluss weiterhin auf die Nebenkosten der Miete umlegen zu können. Für die bestehenden Kabelanschlüsse wird die Umlagefähigkeit nun Mitte 2024 abgeschafft. Neue Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden soll aber künftig noch für fünf Jahre mit maximal 5 Euro auf die Nebenkosten umgelegt werden können, um den FTTH-Ausbau anzuregen.

"Jetzt muss die Praxis zeigen, ob diese Regelung tatsächlich Anreize für einen Ausbau schaffen kann", zeigt sich der Präsident des Kabelnetzbetreiberverbands Anga, Thomas Braun, skeptisch. "Die angesichts laufender Verträge kurze Übergangsfrist für den Bestand gefährdet die heute gut funktionierende Versorgung in den Gebäuden. Das Kündigungsrecht ist eine einseitige Lastenverlagerung auf die Netzbetreiber, für die es keinen Anlass gibt und die dem Grundsatz fairer Bedingungen zwischen Vertragspartnern zuwiderläuft."

"Der Bundestag hat heute dem Glasfaserausbau einen enorm wichtigen Schub gegeben", ist Buglas-Chef Heer optimistischer. "Das grundrichtige Instrument der Umlagefähigkeit gibt den ausbauenden Unternehmen die notwendige Planungssicherheit." Der Breko erwartet ebenfalls, dass die Neuregelung der Umlagefähigkeit der einen starken Anreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern setzen wird. "Einziger Wermutstropfen ist, dass die bestehende Regelung zur Umlagefähigkeit erst Ende Juni 2024 enden soll", sagt Albers. "Hier hätten wir uns eine deutlich kürzere Übergangszeit gewünscht."

Mit der Novelle des TKG soll der Europäische Kodex für Telekommunikation in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte das schon längst passieren müssen. Dass die Bundesregierung den umfassenden Entwurf so spät vorgelegt hat, lag maßgeblich auch an einem Streit zwischen den beteiligten Ministerien. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte lange versucht, erweiterte Verbraucherrechte in das Gesetz zu schreiben. So sollten die Netzbetreiber verpflichtet werden, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch einen Einjahresvertrag anbieten zu müssen.

Durch die Bank erleichtert ist die Branche, dass sich Lambrecht damit nicht durchsetzen konnte. "Wir begrüßen das sehr", sagte Anga-Präsident Braun. Für VATM-Chef Grützner erfüllt die Branche diese Forderungen bereits: "Der Markt bietet hier seit langem eine bestens auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Tarifauswahl. Für noch mehr Flexibilität sorgt die zukünftig nach der Erstlaufzeit eines Vertrages geltende nur noch einmonatige Kündigungsfrist."

Insgesamt begrüßt der VATM die "die erkennbaren Bemühungen, die Genehmigungsbürokratie in den Griff zu bekommen und lange Verfahrenslaufzeiten zu beschleunigen". Abzuwarten bleibe aber, ob die zuständigen Länder und Kommunen das auch umsetzen. "Die neuen Regelungen zum Glasfaserausbau und dessen Finanzierung durch ein Glasfaserbereitstellungsentgelt sind zum Teil sehr komplex", bilanziert Grützner. "Daneben enthält das Gesetz viele neue Verbraucherschutzvorgaben mit hoher Komplexität und Detailtiefe, was nicht nur für deutlich mehr Bürokratie sorgt, sondern oft nicht einmal im Sinne der Kunden ist."

Update 23.04.2021: Stellungnahme des eco-Verbands ergänzt.

(vbr)