Kläger im Abgasbetrug können wohl auch nach Autoverkauf Schadenersatz bekommen​

Der BGH entschied vor einem Jahr, dass VW seine Kunden beim Schadstoffausstoß seiner Diesel-Motoren getäuscht hat. Nun geht es um Fragen des Weiterverkaufs.

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Der Dieselmotor mit dem Code EA189 ist im gesamten Konzern verbreitet. Das Bild stammt von Skoda.

(Bild: Skoda)

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  • dpa

Wer Volkswagen nach dem Abgasbetrug verklagt hat, darf sich auch Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen ausrechnen, wenn das betroffene Auto inzwischen weiterverkauft ist. Das wurde heute bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist – für Berechnungen etwaiger Ansprüche – an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten.

Der Volkswagen-Anwalt hingegen argumentierte, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, wollten sie noch im Laufe des Tages entscheiden.

In einem Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem betroffenen Motor mit der Bezeichnung EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. Der Hersteller ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe – es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. Volkswagen sind nach eigenen Angaben um die 1000 ähnliche Fälle bekannt. Der Autokonzern geht davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben dürften. (Az. VI ZR 575/20)

Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine "Wechselprämie" von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20)

Der VW-Anwalt sagte vor dem BGH, bis zum Verkauf der Autos sei der Anspruch auf Erstattung unbestritten. "Danach (...) war die Welt aber eine andere." Aus Sicht der beiden Vertreter der Kunden kommt es aber darauf an, dass der ursprüngliche Vertrag nie zustandegekommen wäre, hätten die Käufer von den tatsächlichen Schadstoffwerten gewusst. Die Konsequenz dürfe nicht sein, dass man ein Auto, das man nicht mehr haben will, nicht verkaufen kann, sagte einer der Anwälte.

In ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Abgasskandal hatten die BGH-Richter im Mai 2020 entschieden, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Diesel-Autos mit dem Motor EA189 viel mehr Schadstoff ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. In den meisten Fällen haben Kläger deshalb das Recht, ihr Auto zurückzugeben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern müssen sich die Nutzung anrechnen lassen.

Der Autokonzern hat sich seither mit Zehntausenden Kunden auf einen Vergleich geeinigt, ohne eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Für die Kläger hat das den Vorteil, dass sie ihr Auto behalten dürfen. Außerdem hatten gut 245.000 Betroffene durch einen Mustervergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Summen von 1350 bis 6257 Euro bekommen.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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Inzwischen hat sich der BGH in etlichen anderen Urteilen zu Konstellationen geäußert, bei denen sich spezielle Fragen stellen. In den kommenden Wochen stehen weitere Verhandlungen an. Dann wird es unter anderem darum gehen, ob Kläger wählen können, ob sie ihren Diesel zurückgeben oder sich als Ausgleich für den Mangel von Volkswagen einen Teil des Kaufpreises erstatten lassen. Weitere Verfahren drehen sich um das Thema Verjährung und Besonderheiten bei Leasing-Autos.

(fpi)