BGH räumt Klagen wegen Thermofenster in Mercedes-Dieselmotoren kaum Chancen ein

In der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellte das Gericht erneut fest, dass die Art der Motorsteuerung keinen Schadenersatz begrĂĽnden kann.

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Der OM651 ist der am häufigsten betroffene Motor. Er wurde 2008 vorgestellt und in diversen Mercedes-Modellen angeboten. In der C-Klasse gab es ihn bis 2018. Dann wurde er durch den OM654 ersetzt.

(Bild: Daimler)

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Klagen gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters in Mercedes-Dieselmotoren dürften schlechte Chancen haben. In der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde heute erneut klar, dass sich aus dieser Art der Motorsteuerung wohl keine Schadenersatz-Ansprüche ableiten lassen. Schon im Januar hatte sich das Gericht in ähnlicher Weise schriftlich geäußert.

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Das "Thermofenster" ist der Bereich, in dem die Motorsteuerung Abgasrückführung und möglicherweise auch die Harnstoffeinspritzung reduziert, wenn der Motor nicht die zu einer vollständigen Abgasreinigung nötige Betriebstemperatur erreicht. Damit sollen Ablagerungen in Motor und Katalysator und dadurch möglichen Schäden vorgebeugt werden.

Es könnte allerdings auch dazu benutzt werden, die Abgasnachbehandlung über längere Strecken herunterzuregeln, um den Verbrauch von Harnstoff ("AdBlue") und Kraftstoff zu verringern und/oder die Leistung zu steigern. Eine anders funktionierende Manipulation der Abgasnachbehandlung mit diesen Zielen ist Volkswagen bereits als Betrug ausgelegt worden. Der BGH hat den Konzern daraufhin im Mai 2020 zu Schadenersatz verurteilt. Das ist es, was die Kläger auch über Daimler behaupten.

Dafür müsse laut Auffassung des Gerichts vom 26. Januar 2021 aber festgestellt sein, dass Personen bei Daimler im Bewusstsein gehandelt hätten, "eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen". Daimler hält die Technik weiterhin für zulässig und erwartet, dass die BGH-Einschätzung "Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren" hat.

Der Fall wird noch einmal beim Oberlandesgericht Koblenz landen, weil dort anderen Manipulationsvorwürfen des Klägers gegen Daimler nicht nachgegangen wurde. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden, der genaue Termin ist noch offen. (Az. VI ZR 128/20)

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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(fpi)