Urteil im Abgas-Skandal: Kaum Hoffnung auf Schadenersatz
Wer einen vom Abgasbetrug betroffenen Volkswagen geleast hat, kann nicht auf Schadenersatz hoffen, meint der Bundesgerichtshof in einer ersten EinschÀtzung.
Der erste Diesel-Direkteinspritzer von Audi aus dem Jahr 1990. Damit begann ein Siegeszug der TDI, den erst die Aufdeckung des Betrugs vor sechs Jahren abrupt beendete.
(Bild: Audi)
- dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe machte deutlich, dass Leasing nach ersten ErwĂ€gungen des Senats grundsĂ€tzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines Wagens mit der manipulierten Abgasnachbehandlung. Mit der Entscheidung fĂŒr Leasing erwerbe man das Recht, das Auto ĂŒber einen bestimmten Zeitraum hinweg zu fahren. Genau dieses Recht habe der KlĂ€ger auch uneingeschrĂ€nkt ausĂŒben können, so die Richter. Das Unternehmen, die Klage richtet sich direkt gegen Audi, könne deshalb vermutlich nicht verpflichtet werden, die Leasingraten zurĂŒckzuerstatten. VerkĂŒnden will der BGH das endgĂŒltige Urteil am 16. September 2021.
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Forderung: Raten und Kaufpreis zurĂŒck
Damit steht eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher erlĂ€uterte. Das Gericht hatte sich erstmals auch mit dieser speziellen Frage befasst. Laut Volkswagen ist der Ausgang relevant fĂŒr eine vierstellige Zahl von Verfahren. (Az. VII ZR 192/20). Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis. Er hatte 2009 einen Audi mit dem Dieselmotor EA189 vier Jahre lang geleast. Nach Ablauf der Leasingzeit kaufte er den Wagen. Er möchte nicht nur das Geld fĂŒr die Raten zurĂŒck, sondern auch den Kaufpreis abzĂŒglich Wertverlust wiederhaben.
Der BGH machte dem Mann auch in diesem Punkt keine groĂen Hoffnungen. Ob Audi als Konzernmarke von Volkswagen ĂŒberhaupt vom Betrug Kenntnis gehabt habe, sei in der Vorinstanz nicht ausreichend dargelegt worden. Die AnwĂ€lte von Audi zeigten sich mit Blick auf die BGH-AusfĂŒhrungen erfreut. Zum einen habe Audi von den manipulierten Motoren nichts gewusst. Zum anderen seien AnsprĂŒche auf Erstattung von Leasingraten abwegig.
Es wird weiter verhandelt
"HĂ€tte ich geahnt, dass der Motor manipuliert ist, hĂ€tte ich den Wagen damals weder geleast noch gekauft", sagte der 45-jĂ€hrige KlĂ€ger im Anschluss an die Verhandlung. Er hoffe darauf, wenigstens in Bezug auf den Kaufpreis nicht leer auszugehen. "Wir geben da noch nicht auf", sagte seine AnwĂ€ltin Monika Buchholz-Duffner. Sie hatte vehement bezweifelt, dass Audi nichts wusste von der illegalen Abschalteinrichtung. Die Vorinstanz hatte dem KlĂ€ger Schadenersatz fĂŒr den Kauf zugesprochen, eine Erstattung von Leasingraten aber ebenfalls verneint.
In ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Abgasskandal hatten die BGH-Richter im Mai 2020 entschieden, dass Volkswagen seine Kunden systematisch getĂ€uscht hat: HĂ€tten sie gewusst, dass die Dieselautos mit dem Motor EA189 viel mehr Schadstoffe ausstieĂen als auf dem PrĂŒfstand messbar, hĂ€tten sie sich vermutlich fĂŒr ein anderes Fahrzeug entschieden. In den meisten FĂ€llen haben KlĂ€ger deshalb das Recht, ihr Auto zurĂŒckzugeben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern mĂŒssen sich die Nutzung anrechnen lassen.
Wie es sich mit Konzernmarken wie Audi verhĂ€lt, ist noch nicht grundsĂ€tzlich geklĂ€rt. Zu zahlreichen anderen speziellen Konstellationen im Zusammenhang mit dem Skandal hat der BGH bereits Stellung bezogen, etwa zum Thema Schadenersatz beim Autoverkauf, zur rĂŒckwirkenden Verzinsung des Kaufpreises oder zur VerjĂ€hrung.
(mfz)