Elektroautos: Jedes zweite neue Leipziger Taxi muss ab sofort elektrisch fahren

Wer in Leipzig "Gelegenheitsverkehr" anbietet, bei dem muss nun jedes zweite neu angeschaffte Fahrzeug elektrisch fahren können.

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Taxen in Leipzig.

(Bild: taxi4884.de)

Lesezeit: 2 Min.

In Leipzig muss ab sofort jedes zweite neu angeschaffte "Fahrzeug im Gelegenheitsverkehr" den Maßgaben des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen, also entweder batterieelektrisch oder mit Brennstoffzellen betrieben werden oder ein Plug-in-Hybrid sein. Ab 2025 müsse dann jedes neu angeschaffte Fahrzeug die Kriterien erfüllen, sagt Leipzigs Umwelt- und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal.

"Der Umweltaspekt steht für mich an erster Stelle, daher ist es mir sehr wichtig, dass sich die Maßgaben zur Erfüllung der Vorgaben im Gelegenheitsverkehr nicht bis ins Jahr 2030 ziehen", erläutert Rosenthal in einer Mitteilung.

Die Taxi-Branche der Stadt versetzt die Mitteilung zur "Kommunalen Regelung zum Personenbeförderungsgesetz" in Aufregung. Unklar sei, was das nun konkret bedeute, wie das Branchenmagain Taxi Times berichtet; und auch, wie die Behörde festlegen wolle, welches der gemeldeten Neufahrzeuge noch ein Verbrenner sein dürfe und wer ein elektrisches Fahrzeug vorweisen müsse.

Das Taxigewerbe sträube sich nicht gegen die Umstellung auf Elektromobilität, es wehre sich aber gegen einen Schnellschuss und fordere zumindest eine aufschiebende Wirkung sowie eine Fristverlängerung. Darüber wolle es mit Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) sprechen.

Grundlage für die Regelung ist das vom Bundestag dieses Frühjahr beschlossene Personenbeförderungsgesetz. Für Leipzig werde diese ab sofort über zwei neue Verwaltungsrichtlinien des Ordnungsamtes und des Verkehrs- und Tiefbauamtes umgesetzt, teilte die Stadt mit.

Der " Verwaltungsrichtlinie zu den Vorgaben für den Gelegenheitsverkehr in der Stadt Leipzig " (PDF) ist zu entnehmen, dass "mit sofortiger Wirkung bei Neuanschaffungen jedes zweite neu angeschaffte Fahrzeug im Gelegenheitsverkehr den Maßgaben des Paragraf 2 Elektromobilitätsgesetz zu entsprechen" habe. Das heißt, das Taxi-Gewerbe, aber auch Mietwagen-, Carsharing-Anbieter oder Unternehmen, die Pooling betreiben (Bündelung von Gelegenheitsverkehr) müssen Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge anschaffen.

Die Richtlinien sehen auch Mindestbeförderungsentgelte "zum Schutz des ÖPNV sowie zur Unterbindung eines ruinösen Wettbewerbs unter den verschiedenen Gelegenheitsverkehren" vor. Bei einer Fahrstrecke von 5 km in Mietwagenverkehr mit Fahrer beispielsweise muss der Mindestpreis für eine Einzelperson 8 Euro über den für die erstbuchende Person geltenden 11 Euro des gebündelten Bedarfsverkehrs liegen. In Leipzig wird dieser bisher von "Clever Shuttle" angeboten. Der bestehende Taxitarif bleibe davon unbeeinflusst, schreibt die Stadt Leipzig.

(anw)