Rheinland-Pfalz: Grünes Umweltministerium setzte auf spionierende Werbung

Auf EU-Ebene fordern die Grünen ein Verbot von Microtargeting, in Rheinland-Pfalz umgarnten sie damit in der Regierung die eigene Klientel auf Facebook.

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(Bild: dolphfyn/Shutterstock.com)

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Der kurz vor der Bundestagswahl Ende September bekannt gewordene Fauxpas, dass das von den Grünen geführte rheinland-pfälzische Umweltministerium eine Werbung auf Facebook per Microtargeting gezielt an Interessierte der Partei ausgespielt hat, weitet sich aus. Nach Recherchen des SWR handelte es sich nicht um einen bedauerlichen Einzelfall, sondern um eine gängige Praxis seit September 2018. Rechtsexperten halten diese Werbemethode im Namen einer Regierungsinstitution für verfassungswidrig.

ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte im "ZDF Magazin Royale" zwei Tage vor dem Urnengang den Microtargeting-Einsatz bei einer entsprechenden Anzeige auf dem sozialen Netzwerk aufgedeckt. Das Umweltministerium räumte gegenüber dem SWR nun ein, dass es sich dabei um die Regel gehandelt habe: Nur in Ausnahmefällen sei das Zielgruppenmerkmal "Interessiert an der Partei Bündnis 90/Die Grünen" bei Facebook-Werbung jenseits von Vorlieben etwa für Umwelt- und Klimaschutz nicht genutzt worden.

In den vergangenen drei Jahren seien rund 130 Social-Media-Anzeigen dieser Art geschaltet worden, heißt es aus dem Ressort. Dafür seien ungefähr 9400 Euro aus der Staatskasse geflossen. Die Praxis soll unter der grünen Ministerin Ulrike Höfken begonnen haben und auch unter ihrer Nachfolgerin Anne Spiegel bis vor Kurzem weitergeführt worden sein. Die Ministerin selbst habe davon aber keine Kenntnis gehabt.

Das Umweltressort beendete das gezielte Ansteuern von Grünen-Interessierten nach der Böhmermann-Sendung rasch. Die Kritik an der Werbeform sei berechtigt, teilte es tags darauf dem ARD-Sender mit. "Daher haben wir sie nach dem Hinweis sofort abgestellt und sichergestellt, dass eine solche Zielgruppenauswahl künftig nicht mehr erfolgt." Eine verbotene Parteienwerbung habe aber nicht stattgefunden, lautete ein späterer Zusatz. In den Facebook-Beiträgen sei keine direkte Reklame für einzelne politische Gruppen gemacht worden.

Mittlerweile hat das Ministerium weitere Konsequenzen gezogen. Umweltstaatssekretär Erwin Manz betonte gegenüber dem SWR, das Ressort werde bis auf Weiteres gar keine Werbeanzeigen mehr auf Facebook schalten. "Wir sind da wirklich vorsichtiger geworden", beteuerte der Grüne. Eine Arbeitsgruppe solle die Social-Media-Aktivitäten des Ministeriums "gänzlich auf den Prüfstand stellen". Die Zielgruppenauswahl auf der Plattform sei "ein Fehler" gewesen.

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Sophie Schönberger, Expertin für Parteienrecht an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität, schätzt die Vorgehensweise als illegal ein. "Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss parteipolitisch neutral sein", erklärte die Rechtsprofessorin gegenüber dem Sender. Dies gelte auch für die Auswahl des Adressatenkreises, verwies sie auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit sei generell nur zulässig, wenn sie insgesamt dazu diene, das Vertrauen der Bürger in die Demokratie, den Staat und seine Institutionen zu stärken.

Die Wiener Staatsrechtlerin Diana zu Hohenlohe kritisiert vor allem, dass das Microtargeting auch während des Bundestagswahlkampfs erfolgte: Eine Behörde, die in einer solchen Zeit bestimmte Personen auf sozialen Netzwerken mit politischer Werbung adressiere, betätige sich als Teil des Kampagnenteams der Spitze der Institution. Dies sei verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Andere Juristen schließen nicht aus, dass es sich um illegale Parteispenden handeln könnte und Organklagen andere politische Gruppen in Frage kämen. Der Chef der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, bezeichnete das Vorgehen des Umweltministeriums als "ungeheuerlich" und forderte eine parlamentarische und juristische Prüfung.

Im EU-Parlament sind die Grünen Teil einer fraktionsübergreifenden Koalition gegen Überwachung und Tracking durch Online-Anzeigen. Spionierende Werbung mit Profiling und Microtargeting soll demnach in allen Mitgliedsstaaten nicht mehr zugelassen werden. Mit dem geplanten Digital Services Act (DSA), über den die Macht der Online-Giganten eingeschränkt werden soll, besteht laut dem Bündnis die große Chance, ausspähende Reklame "per Gesetz aus Europa zu verbannen". Zahlreiche Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen unterstützen diesen Appell.

(tiw)