Elektroautos aufladen ohne eigenen Stellplatz

Die Ladeinfrastruktur für E-Autos gerät in den Städten an Grenzen. Lösen lässt sich das nur durch die Schaffung von preisgünstigen Ladepunkten im Überfluss.

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Batterieelektrische Autos und Plug-in-Hybride sind nach dem Elektromobilitätsgesetz gleichgestellt. Ob sie an der Ladesäule parken, weil sie dringend Strom brauchen, oder ob hier lediglich die Gelegenheit genutzt wird, das Auto ohne Parkgebühren in einem hoch verdichteten Raum abzustellen, lässt sich nicht prüfen. Die Freie und Hansestadt Hamburg unterhält ein öffentlich zugängliches Netz. Zusätzlich wird an zwei Standorten das sogenannte Quartiersladen ausprobiert, das ausschließlich Anwohnern vorbehalten ist.

(Bild: Christoph M. Schwarzer)

Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Christoph M. Schwarzer
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Es war einmal eine Urban Legend: Ein Nachbar, so heißt es, hätte ein Kabel vom Balkon gelassen. Er wolle damit sein Elektroauto laden, sagte er. Weil er aber den Fußweg blockierte, musste er von seinem Vorhaben ablassen. Er blieb ohne Energie und war der lebende Beweis, dass es einfach nicht funktioniert mit den Elektroautos in der Metropole.

Diese moderne Sage hat sich wahrscheinlich nirgends wirklich abgespielt. Trotzdem zeigt sie einen elementaren Konflikt auf: In Städten ist die Belastung der Atemluft durch Abgase, auch aus Verbrennungsmotoren, zwar weniger schlimm als vor ein paar Jahren, doch insgesamt noch immer zu hoch. Lokal emissionsfreie Fahrzeuge bedeuten eine willkommene Verbesserung. Elektroautos aber brauchen Strom. Wer keinen eigenen Stellplatz auf einer Freifläche oder in der Tiefgarage hat, ist auf die öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen.

Wenn wiederum ein bestehender Parkplatz zu einem Ladeplatz umgewidmet wird, entstehen neue Streitigkeiten: Zuerst wird es für die Besitzer von konventionell angetriebenen Autos nochmals enger, die um den verbliebenen Raum kämpfen müssen – und das sind im Regelfall jene Menschen, die wenig Geld verdienen. Dazu kommen spannende Konflikte, die es bislang nicht gab: Wer hat, wenn er ein Elektroauto besitzt, für welchen Zeitraum das Recht, an einer Ladesäule Strom zu ziehen?