Recht: Mieter zahlen künftig für den Glasfaserausbau

Auf vielen Nebenkostenabrechnungen könnte künftig ein neuer Posten auftauchen: das Glasfaserbereitstellungsentgelt.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Dr. Torsten J. Gerpott
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Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung in den kommenden Monaten und Jahren noch etwas genauer als sonst durchsehen, denn der Gesetzgeber hat einen wichtigen Punkt geändert. Am 1. Dezember 2021 tritt in Deutschland ein neues Regelwerk mit dem sperrigen Namen "Telekommunikationsmodernisierungsgesetz" (TKModG) in Kraft. Die Bundesregierung ist damit zu spät dran, denn die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2018/1972 "über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation" in deutsches Recht um. Das aber hätte bereits zum 21. Dezember 2020 erfolgen müssen.

Die Neuregelung betrifft die Internet- und Rundfunkanschlüsse vieler Millionen Privathaushalte, vor allem in Mehrfamilienhäusern. Sie wird aber auch den Markt für Internet- und Kabelanbieter verändern und Immobiliengesellschaften dazu zwingen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Um das Gesetz, das diese eng miteinander verwobenen Bereiche regelt, entbrannte schon im Vorfeld heftiger Streit, der sich auch in Fach- und Publikumsmedien niederschlug.

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Die Novelle schafft das sogenannte Nebenkostenprivileg ab. Seit 1984 erlaubt § 2 Nr. 15b Betriebskostenverordnung (BetrKV) Vermietern, die Kosten für einen Kabelanschluss an die Mieter durchzureichen. Die Vermieter schlossen also Sammelverträge mit Kabelanbietern wie Vodafone oder Telecolumbus ab und stellten die Kosten dafür als Nebenkosten in Rechnung. Die Mieter mussten dafür bezahlen, selbst wenn sie den Anschluss überhaupt nicht nutzen wollten. Eine Kündigung war nicht möglich. Erst mit dem Auszug endeten die Zahlungen.