Edit Policy: Telegram sperren? Warum es keine technische Lösung gegen Hass gibt

Ein Mordaufruf in einer Telegram-Gruppe führt zur Forderung, den Dienst in Deutschland zu sperren. Der falsche Weg, zudem grundrechtswidrig, findet Julia Reda.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 655 Kommentare lesen

(Bild: Alexander Yakimov/Shutterstock.com/Diana Levine)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Felix Reda
Inhaltsverzeichnis

In einer Telegram-Gruppe wurde laut Berichten von Sicherheitsbehörden ein Mordanschlag auf den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer geplant. Das ist nur der jüngste Vorfall, der die Rolle des Messenger-Dienstes Telegram für die Vernetzung der verschwörungsideologischen Szene in Deutschland offenbart. Insofern verwundert es nicht, dass eine Debatte um die Regulierung des Dienstes entbrannt ist. Das Bußgeldverfahren gegen Telegram auf Grundlage des NetzDG ziehen sich in die Länge, weil der Dienst seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat und bisher nicht mit den deutschen Behörden kooperiert.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus, CC BY 4.0

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Angesichts der Reichweite einiger Telegram-Kanäle ist der Wunsch nach klaren Regeln zur Bekämpfung von Hass und Hetze auf diesem Medium durchaus nachvollziehbar. Doch die aktuelle Debatte droht mehr Schaden anzurichten, als zu einer sinnvollen Lösung beizutragen, weil sie unzureichend zwischen den verschiedenen Kommunikationsangeboten auf Telegram unterscheidet und die Rolle von polizeilicher Ermittlungsarbeit auf der Plattform unterschätzt. Der Ruf nach technischen Lösungen für ein soziales Problem droht zur Gefahr für die Grundrechte zu werden.

Einige der Vorschläge, die bis hin zu einer Sperrung von Telegram in Deutschland reichen, kennt man sonst nur von autokratischen Regimen wie Russland. Trotz aller Probleme mit dem Dienst wird der Großteil der Kommunikation über Telegram völlig legal sein, eine Sperrung würde also einen erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat derartige Sperrungen von Internetdiensten, die wahllos auch legale Inhalte treffen, mit dem Verbot einer Zeitung oder eines Fernsehsenders verglichen und als grundrechtswidrig ausgeschlossen. Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) das „Geoblocking“ von Telegram dennoch als letztes Mittel vorschlägt – wobei er Geoblocking als Euphemismus für Netzsperren gebraucht. Auf europäischer Ebene im Rahmen des Digital Services Act über Netzsperren gegen Kommunikationsplattformen diskutiert, die Idee wurde aber aus guten Gründen schnell wieder verworfen.

Ähnlich gefährlich und überflüssig sind die Rufe nach einer Klarnamenspflicht auf Telegram. Es ist nicht nur schleierhaft, warum Telegram bei der Umsetzung einer solchen Pflicht besser kooperieren sollte als bei anderen deutschen Vorschriften. Die Klarnamenspflicht wäre für die Beobachtung und Erforschung von rechten Radikalisierungstendenzen sogar hinderlich: Forschende und Journalist:innen, die die verschwörungsideologische Szene beobachten, müssten dann ebenfalls ihre Identität offenlegen und wären größeren Gefahren ausgesetzt. Außerdem gibt es genügend Beispiele von Personen, die Hass und Hetze auch unter ihren Klarnamen verbreiten, ohne dafür Konsequenzen zu fürchten.

Das Recht auf anonyme und vertrauliche Kommunikation ist in Gefahr, wenn die Politik vom Messenger-Dienst Telegram die Moderation von privaten Unterhaltungen verlangt. Denn Äußerungen, die einfach pauschal behaupten, Telegram sei ein soziales Netzwerk wie Facebook oder YouTube, greifen zu kurz. Tatsächlich verbergen sich in der App unterschiedliche Funktionalitäten, die unterschieden werden müssen, um zu sinnvollen regulatorischen Ansätzen zu kommen.

Da ist zunächst das Kerngeschäft, das Telegram mit anderen Messengern eint. Zwei Personen kommunizieren direkt miteinander, dabei kommt je nach Voreinstellung ein unterschiedlicher Grad der Verschlüsselung zum Einsatz. Von dieser Funktionalität muss der Gesetzgeber die Finger lassen. Weder sind die Direktnachrichten relevanter Schauplatz für die Hassbotschaften, um die es in der aktuellen Debatte geht, noch ist eine Regulierung von Messenger-Funktionalitäten möglich, ohne auch das Recht auf anonyme und vertrauliche Kommunikation abzuschaffen. Dasselbe gilt für geschlossene Chatgruppen mit mehr als zwei Teilnehmenden, denen man nur beitreten kann, wenn man von einer bereits teilnehmenden Person hinzugefügt wird.

Wer Messengerdienste zur Moderation geschlossener Chats verpflichten will, legt die Axt an das Recht auf verschlüsselte Kommunikation. Das ändert sich auch nicht durch die Tatsache, dass bei Telegram bis zu 200.000 Personen zu einem geschlossenen Chat hinzugefügt werden können. Wenn sich tatsächlich eine Gruppe von Tausenden in einer geschlossenen Chatgruppe organisiert, Hetze verbreitet und Straftaten plant, sollte es den Ermittlungsbehörden durch herkömmliche Polizeiarbeit möglich sein, diese Gruppen zu infiltrieren. Wenn das regelmäßig nicht gelingt, ist das größere Problem als die Existenz geschlossener Chats wohl eher die Vernachlässigung von Ermittlungsarbeit auf Telegram durch die Polizei.