Digital Services Act: Goldstandard oder massiver Schaden für die Wirtschaft?

Bürgerrechtler applaudieren, dass das EU-Parlament mit dem Plattform-Grundgesetz Werbetracking einschränken will. Teile der Digitalwirtschaft sind entsetzt.

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(Bild: -strizh-/Shutterstock.com)

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Christel Schaldemose, die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments für den Digital Services Act (DSA), hatte am Donnerstag Grund zum Feiern: Die Sozialdemokratin brachte große Teile ihres zuvor geschnürten Kompromisspakets zu dem sogenannten Plattform-Grundgesetz durchs Plenum. Zudem sprachen sich die Abgeordneten – ganz in ihrem Sinne – für Verschärfungen wie ein Verbot des Sammelns besonders sensibler persönlicher Daten für Werbezwecke aus.

Mit dem DSA setzten die Volksvertreter einen "neuen Goldstandard für digitale Regulierung, nicht nur in Europa, sondern weltweit", betonte Schaldemose nach dem Beschluss und zeigte sich besorgt über einen bislang offenbar weitgehend rechtsfreien Raum im Internet. Mit der geplanten Verordnung werde der Gesetzgeber "dem Wilden Westen entgegentreten, in den sich die digitale Welt verwandelt hat, die Regeln im Interesse der Verbraucher und Nutzer und nicht nur der großen Technologieunternehmen festlegen und endlich die Dinge, die offline illegal sind, auch online illegal machen".

Alexandra Geese, Verhandlungsführerin der Grünen im federführenden Binnenmarktausschuss bezeichnete das geforderte Aus von gezielter Werbung auf der Basis von Informationen etwa über die sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, politischer Meinung oder Gewerkschaftszugehörigkeit und das völlige Verbot solcher Reklame bei Minderjährigen als "bahnbrechenden Erfolg". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber pflichtete ihr und anderen Mitstreitern der Anti-Tracking-Koalition bei, "wenn das Parlament sich dann auch noch gegen die Mitgliedsstaaten durchsetzt". Ein finaler Kompromiss soll vom 31. Januar an zusammen mit Vertretern des Ministerrats und der EU-Kommission ausgehandelt werden.

"Es ist ermutigend, dass die Änderungen die invasivsten Praktiken untersagen, einschließlich der gezielten Ansprache von Kindern und der Verwendung unserer sensibelsten Daten", konstatierte Claudia Prettner von Amnesty International. Die Organisation habe seit Langem auf die Gefahren von "Überwachungswerbung" hingewiesen. Es müsse aber noch mehr getan werden, um diese aufdringliche Praxis "vollständig zu verbieten".

Auch die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) erkannte an, dass sich die Mehrheit "dafür eingesetzt hat, die Menschen vor der Gier der Überwachungsindustrie zu schützen". Das Verbot allgemeiner Überwachungspflichten hindere die EU-Staaten zudem daran, von Online-Plattformen zu verlangen, "dass sie alle Informationen, die Menschen online teilen, scannen und einseitig beurteilen". Diese Grundlagen seien für den Schutz der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen in einer digitalen Gesellschaft unerlässlich.

"Das Parlament hätte ein vollständiges Verbot von Überwachungswerbung unterstützen sollen", unterstrich Ursula Pachl, Vize-Chefin des europäischen Verbraucherverbands BEUC. Solche Anzeigen verursachten oder verschärften eine ganze Reihe von Problemen im Internet wie etwa Desinformation und Manipulationen von Verbraucherentscheidungen. Unerlässlich sei das Gesetz, "um den Tsunami von unsicheren und illegalen Produkten, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden, zu bekämpfen". Hier hätten die Abgeordneten aber nur halbe Arbeit geleistet. Es fehlten weiter klare Haftungsregeln, die Ausnahmen für kleinere Handelsplattformen gingen zu weit.

Der Firefox-Entwickler Mozilla zeigte sich überzeugt, "dass die Zukunft der Online-Werbung privater und transparenter sein muss." Der DSA löse hier nicht alle Probleme, aber sei ein "entscheidender Schritt in Richtung eines gesünderen Werbe-Ökosystems".

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisierte, dass die Volksvertreter den eigentlichen Regelungsbereich für ein einheitliches "Melde- und Abhilfeverfahren" bei illegalen Inhalten "über Gebühr ausgedehnt" hätten. Die geplanten Vorgaben für Online-Werbung seien zu strikt. Die Transparenz in diesem Sektor könne zwar verbessert werden. Die Änderungen inklusive einer "neuen Definition der Einwilligung" seien aber "so weitreichend, dass sie wesentliche Kernfunktionen in der digitalen Wirtschaft massiv beschädigen". Ein Verbot zielgerichteter Werbung gegenüber Minderjährigen, sei "in der Praxis kaum umsetzbar". Meist lasse sich nicht nachvollziehen, "wer vor dem Endgerät sitzt".

"Die Unterstützung des Parlaments für das Recht, digitale Dienste anonym zu nutzen und zu bezahlen, ist ein großer Sieg für den Schutz unserer Privatsphäre und Sicherheit im Internet", hob der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei hervor. Die Nutzerinnen und Nutzer würden aber "weiter den Gefahren von Dreck schleudernden Timeline-Algorithmen und willkürlicher Konzernzensur" ausgesetzt. Die Vorgabe, wonach User von Porno-Plattformen ihre Handynummern oder E-Mails an diese vor einem Upload weitergeben müssten, verstoße gegen Grundrechte. Zudem könnte jede beliebige Behörde grenzüberschreitend Löschanordnungen erstellen.

Sein Kollege Moritz Körner von der FDP sprach trotzdem von einem "Freiheitsregelwerk": Nach Ansicht des Parlaments dürfe der Staat in Zukunft "kein Verschlüsselungsverbot, keine Klarnamenpflicht, keine Vorratsdatenspeicherung" und keinen Zwang zum Einsatz von Upload-Filtern einführen.

Die gute Nachricht für Online-Unternehmen sei, dass der DSA "an den bisherigen Haftungsprivilegien nicht grundlegend rütteln wird", bestätigte Florian Dietrich, Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei CMS. Betreiber müssten jedoch Systeme zur Meldung illegaler Inhalte wie Hassrede oder Urheberrechtsverstöße vorhalten. Eine spürbare Mehrbelastung stellten die neuen Transparenzpflichten dar, die dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in die Quere kämen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) freute sich, dass der "Gesetzgebungsprozess zügig vorangeht". Plattformen dürften es nicht hinnehmen, "wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden". Dies gelte es EU-weit durchzusetzen. Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt seien kein Ausdruck der sonst geschützten Meinungsfreiheit – sondern "Angriffe auf den freien und offenen Diskurs".

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Es sei gut und richtig, dass der DSA die mehr als 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ersetzen werde, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor illegalen oder gefährlichen Inhalten im Netz zu schützen, erklärte der IT-Verband Bitkom. Er plädierte für einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten und Diensten berücksichtige und der Plattformökonomie "weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lässt".

Deutliche Verbesserungen gegenüber früheren DSA-Entwürfen machte Christian Humborg vom Vorstand von Wikimedia Deutschland aus. Im Netz gebe es jenseits der kommerziellen Plattformen "viele großartige Projekte, die von Ehrenamtlichen betrieben werden", verwies er etwa auf die Wikipedia. Das erkenne die vom Parlament beschlossene Version an, sodass dieses alternative Modell fortbestehen könne. Positiv sei auch, dass Online-Dienste künftig strengere Regeln beim Tracking einhalten müssten. Ein Zugang dazu sei auch dann zu gewährleisten, wenn Nutzer keine Cookie-Freigabe erteilten.

Die Verlegerverbände VDZ und BDVZ rügten, dass die Volksvertreter "nonchalant" Bemühungen zurückgewiesen hätten, "legale Presse, die offline verbreitet werden darf, online gegen Zensur großer Plattformen wie Facebook in Schutz zu nehmen". Der Rechts- und der Kulturausschuss hatten auf eine solche "Medienausnahme" gedrängt, die Gegner als Einfallstor für Desinformation ablehnen. Die allgemeine Bestimmung zum Schutz der Grundrechte und der Verweis auf das in der EU anwendbare Medienrecht reicht den beiden Verbänden nicht aus.

(mho)