EuGH-Gutachten zum Abgas-Betrug: DUH darf gegen Thermofenster klagen

Ein Gutachtend es EuGH kommt zu dem Schluss, dass die Deutsche Umwelthilfe gegen Thermofenster klagen darf. Ein Urteil steht jedoch noch aus.

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PEMS-Messung

Mit Tests außerhalb von Prüfständen wurden Thermofenster nachgewiesen. Die DUH will gegen diese temporären Abschaltungen der Abgasnachbehandlung gerichtlich vorgehen.

(Bild: DUH)

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Von
  • dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Kampf gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen einen Etappenerfolg erreicht. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, argumentierte in einem EuGH-Gutachten, eine anerkannte Umweltorganisation dürfe eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend, ein Urteil des EuGH wird erst in mehreren Wochen erwartet.

Hintergrund ist ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die DUH geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts vor, das sogenannte Thermofenster genehmigte. Das Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die DUH klageberechtigt ist, da sie durch die Entscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei.

Thermofenster sind eine Software, die bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zulassen. Autohersteller argumentieren, dies sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Schadstoffemissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr tatsächlich sind.

(mfz)