Juristische Konsequenzen bei Einsatz von Open-Source-Software vermeiden

Wer Open-Source-Komponenten nutzt und weitergibt, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten – sonst drohen empfindliche Konsequenzen.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Der Einsatz von unter Open-Source-Lizenzen stehender Software ist weit verbreitet. Rechtlich handelt es sich dabei um ein spannendes, aber auch komplexes Thema mit zahlreichen Verästelungen. Auch für Open-Source-Komponenten (OSK) sind geltende Gesetze anzuwenden – in erster Linie das Urheberrecht. Ob Geld für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu zahlen ist, spielt aus juristischer Sicht kaum eine Rolle.

Vor etwa zwanzig Jahren rückten OSK in den Blickpunkt von Juristen, für die zahlreiche Aspekte zunächst schlecht greifbar waren. In Deutschland klärte sich eine zentrale Rechtsfrage mit dem Urteil des Landgerichts München I vom Mai 2004. Seine Kernaussage lautet: Ein Verstoß gegen eine Open-Source-Lizenz verletzt das Urheberrecht. Daher können OSK-Nutzer in ähnlicher Weise in die juristische Verantwortung genommen werden wie bei proprietärer Software. Gegenstand des Gerichtsverfahrens in München war die Software netfilter/iptables. Geklagt hatte ein Hauptverantwortlicher für das Softwareprojekt.

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Besonders spannend und juristisch relevant war damals, dass diese Software unter der GNU GPLv2 stand, also einer Copyleft-Lizenz. Jede Weiterentwicklung war somit ebenfalls unter dieser Lizenz zu verbreiten. Außerdem verlangt die GPL die Mitlieferung des GPL-Lizenztextes, einen Copyrightvermerk mit Hinweis auf die Urheber der OSK, einen vorgegebenen Haftungsausschluss sowie Zugang zum vollständigen Quelltext bei Auslieferung von kompiliertem Code.