Tesla darf sein Assistenzsystem in Deutschland weiterhin "Autopilot" nennen

Nach einem Berufungsverfahren erlaubt das Oberlandesgericht München Tesla den Begriff "Autopilot", wenn klar sei, dass er seinem Namen noch nicht gerecht werde.

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(Bild: Tesla)

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Von
  • Florian Pillau
Update

Das Urteil liegt nun auch heise vor

Tesla darf sein Fahrassistenzsystem weiterhin "Autopilot" nennen". In einem Berufungsverfahren erlaubte das Oberlandesgericht München Tesla nun die Werbung für die Funktionen, wenn klar werde, dass diese "künftig" zur Verfügung stehen sollen. Das melden Brancheninsider wie Teslarati aus den USA und das deutsche Teslamag. Die Entscheidung des OLG München vom Oktober 2021 liegt heise Autos vor.

Im Juli 2020 hatte das zuständige Landgericht I in München Tesla Deutschland untersagt, seine Fahrerassistenzsysteme mit "Autopilot" und "Full Self-Driving" zu bewerben. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Bezeichnungen seien irreführend, weil Teslas Autos immer noch einen Fahrer benötigten.

Der Begriff "Autopilot" darf in diesem Zusammenhang weiter verwendet werden. Das Gericht befand, dass schon aus dem Zusammenhang erkennbar sei, dass der Begriff "Autopilot", wie Tesla ihn verwendet, kein "autonomes Fahren" ermögliche. Nicht behauptet werden dürfe jedoch "automatisches Fahren in Städten". Tesla hat das bereits durch den unverfänglichen und bei vielen Wettbewerbern ähnlich zu lesenden Begriff "City-Lenkassistent" ersetzt.

Seit seinem Erscheinen ist Teslas Autopilot stark umstritten, nachdem sich dort zahlreiche fatale Unfälle mit von diesem System gesteuerten Autos ereignet haben. Die Fahrer haben die Bezeichnung "Autopilot" offenbar allzu wörtlich genommen.

Daher sind einige Verfahren gegen Tesla anhängig, das aktuellste vom 6. August 2022 ist die Klage des California Department of Motor Vehicles (DMV). Die kalifornische Verkehrsbehörde wirft Tesla vor, mit den Bezeichnungen der Fahrassistenzsysteme die Kunden zu täuschen. Laut Anita Gore, stellvertretender Leiterin der Presseabteilung beim DMV, zielen die rechtlichen Schritte darauf ab, Missverständnisse und den Missbrauch der Assistenzfunktionen durch die Fahrer zu verhindern.

(fpi)