EuGH-Urteil: So wollen die EU-Staaten bei der Fluggastüberwachung tricksen

Am besten wäre es laut der EU-Ratsspitze, wenn die Länder gerichtsfest eine "reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohung" deklarierten.

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(Bild: giggsy25/Shutterstock.com)

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Die tschechische Präsidentschaft des EU-Ministerrats sucht händeringend nach Wegen, wie die Mitgliedsstaaten die vielfältigen Restriktionen aus dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rastern von Flugpassagierdaten umgehen können. Entsprechende Optionen zum kreativen Handhaben der Vorgaben der Luxemburger Richter hat die Ratsspitze in einem 14-seitigen, als vertraulich gekennzeichneten Diskussionspapier vom 9. September ausgebreitet, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch jetzt veröffentlicht hat.

Übel stößt den EU-Staaten demnach besonders die EuGH-Ansage auf, wonach anlassloses Übermitteln und Verarbeiten von Passagierdaten bei Flügen innerhalb der EU nur noch zulässig sein soll, wenn eine "reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohung" in einem Land der Gemeinschaft besteht. Am einfachsten wäre es laut den Tschechen daher, "wenn alle oder die meisten der Mitgliedsstaaten" vor einem Gericht glaubhaft versichern könnten, dass sie sich mit einer solch weitgehenden Bedrohung konfrontiert sehen.

Die Ratspräsidentschaft fordert die Delegationen in diesem Sinne auf zu prüfen, "ob dies zumindest in ihrer Situation eine realistische Annahme ist". Sie begründet diese Option zum Ausrufen eines permanenten Notstands damit, dass es dem Anschein nach trotz der Einschränkungen aus dem Urteil "gewichtige operationelle Gründe" dafür gebe, die Richtlinie für die Speicherung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) auf Flügen innerhalb der EU weiter anzuwenden.

Daher sei auch Europol gebeten worden, eigene Aktivitäten im Zusammenhang mit Fluggastdatensätzen und einer potenziellen, EU-weiten Bedrohungsanalyse für den Flugverkehr vorzustellen, ist dem Brainstorming zu entnehmen. Eventuell könne das europäische Polizeiamt so einen "Mehrwert" für die Mitgliedsstaaten generieren.

Viele EU-Länder haben dem Papier zufolge darauf hingewiesen, "dass die Anwendung des mit der PNR-Richtlinie eingeführten Systems nur auf eine Auswahl bestimmter Flüge innerhalb der EU eine Reihe von erheblichen Nachteilen mit sich bringt". Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, nach "praktikablen Alternativen zu suchen", die der EuGH-Entscheidung "gerecht werden könnten".

Laut einem Bericht betreffen beim Bundeskriminalamt (BKA), das hierzulande als PNR-Zentralstelle fungiert, bisher 61 Prozent der Datensätze solche "Intra-EU-Flüge". Der Großteil der Sammelgrundlage würde beim strikten Befolgen der Linie der Luxemburger Richter von vornherein wegfallen. Das Polizeiamt hält diese Restriktionen für "nicht förderlich" im Sinne einer effektiven Strafverfolgung und dem Gewährleisten der öffentlichen Sicherheit, obwohl die Trefferquote für potenzielle Gefährder bei der Handhabe des Instruments etwa 2019 weit unter einem Promille lag.