EuGH: Umwelthilfe darf gegen Thermofenster bei Abgasreinigung klagen
Gegen das Thermofenster, in dem Abgasreinigungen von Autos arbeiten, darf die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
- dpa
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf gegen bestimmte Genehmigungen von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Autos klagen. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das Urteil könnte große Auswirkungen haben, da neue Forderungen auf Hersteller zukommen könnten. Denn der EuGH stellte in vorherigen Urteilen bereits fest, dass Abschalteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind. Innerhalb eines sogenannten Thermofensters, also bei zu bei niedriger oder zu hoher Temperatur, stellt die Motorsteuerung die Abgasnachbehandlung ab.
Der EuGH präzisierte heute außerdem seine Linie hinsichtlich der Thermofenster. Schon im Juli entschieden die Richter in Luxemburg, dass eine Abschalteinrichtung vorliegt, wenn die Abgasreinigung nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius gewährleistet wird. Das ist demnach unzulässig, außer diese Einrichtung ist notwendig, um konkrete Gefahren abzuwehren. Nun stellte der EuGH klar, dass eine solche Software nur dann notwendig sein kann, wenn es keine andere technische Lösung gibt.
KBA hatte Thermofenster genehmigt
Hintergrund ist ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts vor, das für Autos des Volkswagen-Konzerns sogenannte Thermofenster genehmigte. Das Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die DUH klageberechtigt sei, da sie durch die Entscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei.
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(Bild: EPA
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(fpi)