Open Data: EU-Behörden müssen hochwertige Verkehrs- und Wetterdaten freigeben

Die EU-Kommission hat eine Liste von Datensätzen veröffentlicht, die öffentliche Stellen etwa für den Kampf gegen Staus und Klimawandel herausrücken sollen.

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(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

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Mit einer am Freitag publizierten Durchführungsverordnung setzt die EU-Kommission Kernpunkte der Open-Data-Richtlinie von 2019 um. Sie legt darin eine Liste "hochwertiger Datensätze" fest, die öffentliche Stellen innerhalb von 16 Monaten kostenlos zur freien Weiterverwendung zur Verfügung stellen müssen. Hauptsächlich geht es um Informationen des öffentlichen Sektors wie meteorologische Daten oder Messungen der Luftqualität, die für die Anbieter von Mehrwertdiensten und -anwendungen besonders interessant sein und "einen großen Nutzen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft" haben sollen.

Konkret umfasst der nachgeordnete Rechtsakt, den die Brüsseler Regierungsinstitution nach einer öffentlichen Konsultation und auf Basis einer Folgenabschätzung erstellt hat, sechs Kategorien: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistiken, Unternehmen und deren Eigentümerschaft sowie Mobilität. Dieses Themenspektrum kann die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt erweitern, um technologischen Entwicklungen und Veränderungen des Marktes Rechnung zu tragen. Die Mitgliedstaaten sollen in der Lage sein, die aufgeführten Datensätze mit bereits zugänglichen Informationen des öffentlichen Sektors zu ergänzen, soweit eine thematische Verknüpfung besteht.

Für eine harmonisierte Umsetzung der Bedingungen für die Weiterverwendung hochwertiger Datensätze werden laut der Verordnung noch technische Spezifikationen benötigt, damit die Datensätze in einem maschinenlesbaren Format und über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) bereitgestellt werden können. Dieses Verfahren soll den Grundsatz des offenen Datenzugangs in den EU-Ländern stärken, der wiederum auf Prinzipien wie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Weiterverwendbarkeit beruhe.

Ausgenommen von der neuen Pflicht sind Bibliotheken, Museen, Archive und öffentliche Betriebe. Die Mitgliedstaaten können weitere einzelne Verwaltungsstellen auf deren Antrag und im Einklang mit den in der Richtlinie festgelegten Kriterien für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren von den Auflagen befreien.

Im Prinzip bezieht sich die Open-Data-Liste nicht auf personenbezogene Informationen. Sollten jedoch bestimmte Datensätze in den Mitgliedstaaten als personenbezogen angesehen oder die Vorgaben entsprechend ausgeweitet werden, müssen die Verpflichteten sicherstellen, dass sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten.

Eine zu große Bürde sieht die Kommission mit dem Beschluss nicht auf den öffentlichen Sektor zukommen. "Die Behörden müssen nur die vorhandenen Daten zur Verfügung stellen", betont sie. Ämter würden nicht verpflichtet, neue Informationen zu produzieren. Zwar entstünden Kosten etwa durch die technische Aufrüstung der Systeme zur Datenpublikation über APIs; zudem fielen Einnahmen aus Gebühren für die Weiternutzung weg – die Vorteile dürften aber angesichts der besseren Verfügbarkeit der Daten auch in der Verwaltung sowie eines geringeren bürokratischen Aufwands überwiegen.

Die Verordnung soll der Kommission zufolge auch den Unternehmer- und Gründergeist fördern. Hochwertige Datensätze könnten eine wichtige Ressource für den Mittelstand sein, "um neue digitale Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln". Angaben zur Mobilität oder zu Standorten von Gebäuden eröffneten Geschäftsmöglichkeiten für den Logistik- oder Verkehrssektor. Sie könnten auch helfen, die Effizienz öffentlicher Dienstleistungen etwa durch das Verständnis von Verkehrsströmen zu verbessern. Meteorologische Beobachtungs- und Radardaten sowie Informationen zur Luftqualität und Bodenverschmutzung seien wichtig etwa im Kampf gegen den Klimawandel.

Mit dem Data Governance Act haben die EU-Gesetzgeber voriges Jahr zudem einen Mechanismus geschaffen, durch den die sichere Weiterverwendung bestimmter Daten des öffentlichen Sektors möglich werden soll, die nicht frei von Rechten Dritter sind. Dazu gehören etwa Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und durch Immaterialgüterrechte geschützte Informationen. Öffentliche Stellen, die diese Nutzungsart erlauben wollen, müssen technisch sicherstellen, dass die Privatsphäre und Vertraulichkeit "in vollem Umfang" gewahrt bleiben. Das bezieht sich etwa auf Gesundheits-, Agrar- und Umweltdaten, die bisher im Rahmen der Open-Data-Richtlinie nicht frei verfügbar sind. Dieses Gesetz ist noch nicht Teil des jetzigen Rechtsakts.

(bme)