Umwelthilfe unterliegt: BMW darf nach 2030 Autos mit Verbrennungsmotor verkaufen

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht eine weitere Niederlage gegen einen Autokonzern einstecken müssen: BMW darf auch nach 2030 Verbrenner verkaufen.

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Sechszylinder BMW

Die DUH hat ihr Ziel verfehlt, BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2030 gerichtlich zu untersagen.

(Bild: BMW)

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Von
  • dpa

BMW hat eine juristische Auseinandersetzung gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewonnen. Der Verein wollte gerichtlich durchsetzen, dass BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030 einstellt. Der Konzern hatte das als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichtes München I ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger der DUH sehen durch die CO₂-Emissionen des Autovertriebs ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht schloss einen solchen Eingriff zwar nicht aus, entschied aber, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung drohe.

Die Richter beriefen sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet. In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten. Eine ähnliche Klage der DUH gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September 2022 ebenfalls abgewiesen. BMW begrüßte das Urteil des Landgerichts. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, nicht aber im Gerichtssaal", sagte ein Sprecher.

(mfz)