Verbrenner-Streit: Vorschlag der EU-Kommission soll Debatte beenden

In der Debatte über das Verkaufs-Ende von Pkw mit Verbrennern ab 2035 macht die EU-Kommission einen Vorschlag, der den deutschen Minister ins Boot holen soll.

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Synthetischer Sprit (rechts) aus Sicht eines Herstellers

(Bild: Shell)

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Die Europäische Kommission will den Streit über das Verkaufsende von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 entschärfen und schlägt einen Kompromiss vor. Demnach könnten Neuwagen mit Verbrennungsmotor weiter verkauft werden, wenn diese ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden können. Den Streit hatte kurzfristig die Weigerung des deutschen Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) ausgelöst, den bereits ausverhandelten Gesetzentwurf zu unterzeichnen.

Der Vorschlag sieht laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters eine neue Fahrzeugkategorie für die Europäische Union vor. Diese Fahrzeuge sollen nur mit E-Fuels betrieben werden können; ein technisches Verfahren soll sie am Fahren hindern, wenn andere Kraftstoffe verwendet werden.

Der Vorschlag soll Autoherstellern einen Weg bieten, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nach 2035 zu verkaufen, obwohl das geplante EU-Gesetz den Verkauf neuer CO₂-emittierender Autos verbieten soll.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Medienberichten zufolge lehnt Wissing den Vorschlag der Kommission aber weiter ab. Wissing wolle den Vorschlag nicht vollständig zurückweisen, er halte ihn aber für nicht ausreichend, berichtet n-tv unter Berufung auf Regierungskreise. Ein Punkt sei, dass dafür neue Motoren entwickelt werden müssten. Einem Bericht der "Spiegel" zufolge arbeitet das Verkehrsministerium an einem eigenen Vorschlag. Ein Sprecher der Kommission wollte sich zu dem Entwurf des Dokuments nicht äußern, verwies jedoch auf EU-Klimapolitikchef Frans Timmermans, der vergangene Woche sagte, dass jede Lösung dem im vergangenen Jahr vereinbarten Gesetz entsprechen müsse.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte zuvor schon daran erinnert, dass der ursprüngliche Entwurf einen sogenannten Erwägungsgrund enthalte, der ermögliche, "auch nach 2035 Fahrzeuge, die ausschließlich und nachweislich mit E-Fuels betankt werden können, außerhalb der Pkw-Flottengrenzwerte zugelassen werden können". Da die Flottengrenzwerte die Höhe des Treibhausgasausstoßes der aktuell im Programm befindlichen Autos je Hersteller festlegen und der Zielwert "Null" in rund zwölf Jahren erreicht sein soll, wären Autos mit Verbrennungsmotoren, die Kraftstoffe aus Erdöl nutzen, aus dem Rennen.

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Reaktionen der Bundesregierung im 4. Absatz ergänzt.

(fpi)