Kurz informiert: Twitter, E-Auto-Batterien, Energiekosten-Zuschuss, Nintendo

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Inhaltsverzeichnis

Teile des Software-Codes von Twitter sind infolge eines schwerwiegenden Datenleaks offen im Internet einsehbar gewesen. Der Kurznachrichten-Dienst verlangt nun Informationen zu dem oder den mutmaßlich Verantwortlichen hinter der Veröffentlichung, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Ebenso forderte Twitter von der Programmierer-Plattform Github Daten zu allen Nutzern an, die den Computer-Code dort gesehen oder heruntergeladen haben könnten. Twitter leitete auch eine interne Untersuchung ein, wie die "New York Times" unter Berufung auf ungenannte Quellen berichtete. Eine Sorge dabei sei, dass der Programm-Code möglicherweise noch unentdeckte Schwachstellen enthalte, die Angreifer finden und für den Abgriff von Daten oder Sabotage der Plattform ausnutzen könnten.

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Die internationalen Gesetzgeber haben erkannt, dass die Abnutzung der Traktionsbatterie im Elektroauto zum Problem werden könnte. Ein Ersatz nach zu kurzer Zeit ruiniert die CO₂-Bilanz, und dem Fahrzeughalter droht der betriebswirtschaftliche Totalschaden. Es wird darum eine vorgeschriebene Mindesthaltbarkeit geben. Der Entwurf zur Abgasnorm Euro 7 – nicht zu verwechseln mit den Verhandlungen über den CO₂-Flottenmechanismus – sieht folgende Regelung vor: Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen noch 70 Prozent des ursprünglichen Energieinhalts vorhanden sein. In der Fachsprache ist hier also eine kalendarische Vorgabe in Jahren und eine zyklische in Vorbereitung, die sich in Kilometer übersetzt. Über die Abgasnorm Euro 7 wird derzeit noch verhandelt. Die Europäische Kommission möchte, dass sie ab dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Das ist wegen der bürokratischen Abläufe in Brüssel wahrscheinlich nicht zu halten; vermutlich wird es erst ab Anfang 2027 etwas.

Um einen Zuschuss für steigende Energiekosten von 200 Euro zu erhalten, müssen sich Studierende für die BundID bei der Website Einmalzahlung200 registrieren oder ein Elster-Zertifikat vorlegen. Um die anfallenden Daten anschließend vollständig zu löschen, haben die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann und der Datenschutzexperte und Jurist Christian Aretz Widerruf 200 ins Leben gerufen. Personen, die Daten für die BundID löschen möchten, können in einem Online-Formular die bei der Registrierung für die BundID angegebene E-Mail-Adresse sowie ihren Vor- und Nachnamen angeben. Die Funktion erzeugt dann automatisiert ein Widerrufs-Schreiben für die Löschung nach Art. 7 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung. Die Betroffenen müssen den Text dann noch an das Bundesministerium des Inneren (BMI) schicken

Nintendo trennt seine Spielkonsolen Wii U und 3DS vom eShop. Der schon im vergangenen Jahr angekündigte Schritt wird nun vollzogen: Auf beiden Konsolen wird es nicht mehr möglich sein, auf den digitalen Store zuzugreifen. Neue Inhalte können nicht mehr im Store gekauft werden. Einschränkungen gab es schon vorher: Seit dem vergangenen Frühjahr kann nur noch per Guthaben gezahlt, seit Sommer keine Guthabenkarten mehr gekauft werden. Bis zum 27. März durften also nur noch User Inhalte im eShop kaufen, die noch Guthaben übrig hatten. Das gestaffelte Vorgehen sollte die Risiken minimieren, dass Nintendo-Fans überschüssiges Guthaben verlieren. Jetzt können auf keinem Weg mehr neue Inhalte für Wii U und 3DS im eShop gekauft werden. Bestehen bleibt allerdings die Möglichkeit, bereits erworbene Spiele erneut herunterzuladen. Durch den Schritt gehen also keine Inhalte, die man bereits erworben hat, verloren.

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(ssi)