Bundesgerichtshof stärkt Rückgaberechte der Verbraucher im Online-Handel

Laut einem BGH-Urteil können Händler Kosten für etwa durch Gebrauch entstandene Mängel an fristgerecht zurückgeschickten Waren nicht per Mausklick beim Vertragsabschluss auf den Kunden abwälzen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Käufen im Internet gestärkt und Anbieter auf Plattformen wie eBay in Zugzwang gebracht. Denn laut einem Urteil (PDF-Datei) vom heutige Mittwoch reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware – etwa durch bestimmungsgemäßen Gebrauch vor Rückgabe – auf den Kunden abzuwälzen (Az. VIII ZR 219/08).

"Laut Gesetz ist dies erst gültig, wenn der Verbraucher darüber in Textform, also schriftlich, belehrt worden ist", entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe. Dies sei bei eBay nicht der Fall, dort gelte der Käufer bereits durch den Tastendruck als belehrt. Anlass der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentralen gegen ein Unternehmen, das über eBay Kinder- und Babybekleidung verkauft.

Solange eine Belehrung nur online vorgegeben sei, muss der Händler für beschädigte Produkte seines Kunden aufkommen, wenn dieser die Waren innerhalb eines Monats zurückgibt und sie in dieser Zeit nur so genutzt wurde, wie es vorgesehen ist, erklärte ein BGH-Sprecher. "Nach diesem Urteil ist Internethändlern anzuraten, ihre Geschäftsbedingungen genau zu prüfen", sagte er. Diese müssten "eindeutig, klar und transparent" sein. (vbr)