Kazaa-Betreiber wehren sich gegen Durchsuchungsaktion

Die Betreibergesellschaft der P2P-Tauschbörse Kazaa, Sharman Networks, hat Widerspruch gegen die am vergangenen Freitag durchgeführte Durchsuchung ihrer Geschäftsräume eingelegt.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Betreibergesellschaft der P2P-Tauschbörse Kazaa, Sharman Networks, hat nach eigenen Angaben Widerspruch gegen die am vergangenen Freitag durchgeführte Durchsuchung ihrer Geschäftsräume eingelegt. Die Sharman-Anwälte wollen die juristische Basis dieser Durchsuchungsaktion -- eine so genannte Anton Piller Order -- für unrechtmäßig erklären lassen. Damit könnte sämtliches Material, das bei der Durchsuchung sichergestellt wurde, in einem künftigen Verfahren nicht verwendet werden. Zu dem Widerspruch hat das zuständige Gericht nach Angaben von Sharman Networks am 20. Februar einen Anhörungstermin angesetzt.

Die australische MIPI (Music Industry Piracy Investigations), ein Zweig des australischen Phonoverbands ARIA (Australian Recording Industry Association), hatte gegen Kazaas in Sydney ansässige Mutterfirma Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht und einen Beschluss zur sofortigen Beweismittelsicherung vor Ort erwirkt. Auf dieser Basis wurden sowohl die Büros von Sharman Networks und Brilliant Digital Entertainment (BDE) als auch Privatwohnungen von Mitarbeitern, insbesondere des Sharman-CEOs Nikki Hemming, Shermans Technologie-Direktor und BDEs CEO und Präsident Kevin Burmeister, durchsucht. Der Aktion gingen nach Angaben der MIPI sechs Monate Recherchen seitens der Behörden voraus.

Bisher war der juristische Kampf der Musikindustrie gegen Kazaa allerdings nicht gerade von Erfolg gekrönt. Ein niederländisches Gericht hatte im Streit der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra und Kazaa im Dezember in letzter Instanz festgestellt, dass Kazaa für das Kundenverhalten nicht verantwortlich sei und seine P2P-Software weiter vertreiben könne. Darüber hinaus sind derzeit noch Berufungsklagen der Industrie gegen Grokster und StreamCast Networks anhängig. Sharman selbst verklagte Ende Januar die Musikindustrie in den USA wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen. (wst)