Verkehrswende: Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW und geht in Revision
Das OLG München stellte nach der Klage der DUH heute abschließend klar, dass BMW seine Autos im Rahmen geltenden Rechts verkauft. Der Verein geht in Revision.
BMW 320d Touring
(Bild: Franz)
- Florian Pillau
- mit Material der dpa
Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den BMW ist auch in der zweiten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung heute als unbegründet ab.
Klimaschutzgesetz wird eingehalten
Der Verein wollte mit seiner Klage erzwingen, dass BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2030 einstellt. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass BMW seine Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ergebe sich kein Anhaltspunkt, dass die Gesetze Grundrechte im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels nicht ausreichend schützen würden. Und BMW "hält sich an diese Gesetze".
BMW-Chef Oliver Zipse ist der Ansicht, solange es einen Markt dafür gebe, werde BMW auch Autos mit Verbrennungsmotor anbieten. Er sagte Anfang 2022: "Das größte Marktsegment absolut ist aber mit großem Abstand in Deutschland, aber auch in Europa und weltweit, der Verbrenner. Bevor man so etwas innerhalb von acht oder zehn Jahren einfach abschaltet, muss man gut wissen, was man da tut."
Umgehend Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte sofortige Revision beim Bundesgerichtshof an. Die DUH und Greenpeace waren mit ähnlichen Klagen gegen Volkswagen, Mercedes-Benz und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten ebenfalls erfolglos. Auch in einer früheren Klage ist die DUH schon nicht mit ihrer Forderung durchgekommen, BMW den Bau von Verbrennungsmotoren ab 2030 zu untersagen.
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BMW sieht sich durch das OLG-Urteil bestätigt. Wie Klimaschutz erfolgen muss, entscheide der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.
(fpi)