"Messie-Auto" muss von Parkplatz verschwinden

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Von
  • ssu

Der Besitzer eines vermüllten Autos muss den Wagen auf lange Sicht vom Stellplatz seiner Wohnanlage entfernen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 318 S 93/08). In dem Fall, auf den die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen, stritten Anwohner mit einem Nachbarn. Der Mann parkte ein fahruntüchtiges, abgemeldetes Auto auf dem Stellplatz und lagerte darin Papier, Pappe, Flaschen und Dosen.

Laut dem Gericht litt er unter dem "Messie-Syndrom". Er machte geltend, sein Gebrauch des Parkplatzes entspreche der erlaubten Nutzung – es handle sich um ein abgestelltes Auto. Die Nachbarn argumentierten dagegen, das Fahrzeug sei nur noch eine "Lagerstelle für Müll".

Juristisch ging es also um die Unterscheidung, ob auf dem Parkplatz ein Auto zeitweise abgestellt war, ähnlich wie einem nur zeitweise genutzten Oldtimer, Motorrad oder Cabrio, oder ob es sich um ein Wrack handle. Die Richter entschieden, die Nutzung entspreche nicht dem Gesetz. Ein Stellplatz diene zum vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs – und nicht zur dauerhaften Lagerung eines nicht fahrtüchtigen Autos. (dpa) (ssu)