Fehlverhalten: Das ist auf Autobahnen tabu

Fehlverhalten auf der Autobahn kann schnell ins Geld gehen. Wir verraten, wie teuer einige Vergehen auf der Schnellstraße werden können.

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Stau auf der Autobahn

(Bild: ADAC)

Lesezeit: 3 Min.

Die Urlaubszeit ist nun auch im letzten Bundesland angebrochen. Kinder in Bayern müssen erst im September wieder in die Schule. Verbunden mit den Sommerferien ist auch die Hauptreisezeit des Jahres. Oft wird dabei die Autobahn genutzt. Dort gibt es besondere Regeln, deren Missachtung teuer werden kann. Der ADAC hat zusammengestellt, was man auf Autobahnen besser bleiben lässt.

Noch scheint das Bilden einer Rettungsgasse im Stau einigen Autofahrern Probleme zu bereiten. Dabei ist sie existenziell für Menschen, die Hilfe benötigen. Gebildet wird sie immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Blockierern droht inzwischen ein Bußgeld von bis zu 320 Euro. Dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wer die Rettungsgasse zur Verkürzung der Reisezeit nutzt, darf mit mindestens 240 Euro Strafe rechnen.

Rechts überholen ist auf der Autobahn nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Rollt links der Verkehr, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Rechts mal eben vorbei am Stau über den Standstreifen? Ohne Freigabe durch ein entsprechendes Verkehrszeichen oder die Polizei ist das keine gute Idee, denn oft rechnen die anderen Verkehrsteilnehmer dort nicht mit fahrenden Autos. Es drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Rückwärtsfahren oder wenden ist auf der Autobahn verboten, es sei denn, die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigem Handeln drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Aussteigen auf der Autobahn kann lebensgefährlich sein und ist deshalb verboten. Einzige Ausnahme ist die Sicherung einer Unfallstelle. Bei längeren Störungen ist die Polizei meist nachsichtig. Doch auch dann gilt, dass Spaziergänge tabu sind und man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben muss.

Dazu kommen die Klassiker "Drängeln" und "Rasen". Beide tragen wesentlich zu den Unfallzahlen bei und werden deshalb auch von der Autobahnpolizei vergleichsweise häufig kontrolliert. Zwischen 80 und 129 km/h droht bei weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg plus ein Bußgeld von 75 Euro. Wer mit mehr als 130 km/h und weniger als 1/10 des halben Tachowerts Abstand zum Vordermann erwischt wird, ist mit 400 Euro, zwei Punkten und drei Monaten dabei. Schon 11 km/h zu schnell auf der Autobahn ziehen bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 40 Euro nach sich, ab 21 km/h drohen Punkte, ab 26 km/h zu viel auch ein Fahrverbot. Zu all diesen Bußgeldern kommen noch Bearbeitungsgebühren. Im Ausland können die Strafen erheblich höher ausfallen. Vollstreckt werden sie dann zum Teil inzwischen auch in Deutschland.

(mfz)