0,5 Prozent-Regelung für elektrische Dienstwagen

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Das ermöglicht eine Umkehr der Betrachtungsrichtung: Soll ich den Golf mit Verbrennungsmotor und maximaler Flexibilität kaufen, oder wähle ich den bei den Gesamtkosten vielleicht günstigeren VW I.D.?

Kurzfristig dürften vor allem Plug-in-Hybride von der 0,5-Prozent-Regel profitieren. Beispiel VW Passat, das Synonym für Dienstwagen: Im September wurden 84 Prozent gewerblich zugelassen. Bisher war der VW Passat GTE (Test) dem TDI beim Bruttolistenpreis, den Fahrenergiekosten und der Besteuerung unterlegen – bald fällt zumindest der letzte Nachteil weg. Mit Vorstellung des kommenden VW Passat GTE mit rund 70 Kilometern elektrischer Reichweite auf dem Genfer Autosalon 2019 wird sein Anteil innerhalb der Baureihe mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen.

Grüne fordern ökologische Komponente

Es gibt einen breiten politischen Konsens zur 0,5-Prozent-Regel. Die Frage ist weniger ob, sondern in welcher Detailausgestaltung die Steuersenkung in Kraft tritt. Allein die Grünen kritisieren das Vorhaben: „Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind im Kern ein reines Absatzprogramm für die Autoindustrie“, sagt Lisa Paus von der Bundestagsfraktion und fährt fort: „Anstatt die Besteuerung von Dienstwagen und anderer Verkehrsmittel ökologisch auszurichten, wird die Subvention einfach ausgeweitet.“

Paus, Sprecherin Finanzpolitik der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, will außerdem eine grundlegende Reform der Dienstwagenbesteuerung nach Umweltmaßstäben durchsetzen: „Die Besteuerung muss konsequent nach CO2-Ausstoß ausgerichtet werden, unabhängig von der Technologie.“ Alternative Verkehrsmittel sollten gezielt unterstützt werden: „Die zusätzliche Förderung von Dienstfahrrädern, steuerfreie Jobtickets und eine pauschale Regelung für die Bahncard 100 – alles längst überfällig.“

In einem Entschließungsantrag fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter anderem, dass Dienstfahrräder und Dienst-Pedelecs „bis zu einem Listenpreis von 3000 Euro“ nur mit 0,2 Prozent besteuert werden sollten, wenn sie auch privat genutzt werden.

Zumindest dem scheint die Bundesregierung zuvorzukommen – das Gerücht, dass ein privat genutztes Fahrrad, das der Arbeitgeber als "Dienstfahrrad" stellt, nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, scheint eine solide Basis zu haben. Angesichts der befristeten Steuererleichterung für elektrische Pkw, die den Fiskus rund zwei Milliarden Euro kosten wird, dürften die Ausfallsummen bei den Fahrrädern nicht ins Gewicht fallen. (fpi)