Grenzwertig

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Diesen Missstand will die neue Vorschrift beheben. Die „ASEP“ (Additional Sound Emission Provisions) steht für neue Messbedingungen. Ab 2016 gilt für neue Modelle – je nach Fahrzeugklasse – eine Geräuschminderung von zwei bis drei dB und die Lautstärke wird bei der Typprüfung in mehreren Gängen und im Geschwindigkeitsbereich zwischen 20 und 80 km/h gemessen. Das erschwert die Trickserei per Software oder Soundklappen massiv. Zur Ehrenrettung sei erwähnt, dass viele Hersteller sich auch bislang schon an die Geräuschvorschriften gehalten haben, aber dennoch im Zuge der neuen Grenzwerte erhöhten Entwicklungsaufwand betreiben mussten. So erfüllt etwa die brandneue Kawasaki ZX-10R, trotz der gewaltigen Leistung von 200 PS, die neue Norm.

Die Manipulation von Auspuffanlagen, egal ob Serie oder vom Zubehörmarkt, soll überdies erheblich erschwert werden. Das Entfernen des dB-Eaters wird dann kaum noch ohne Zerstörung des Schalldämpfers möglich sein.

Sauberere Motoren

Auch die Abgasgrenzwerte werden für 2016 gesenkt. Die Emissionen sinken um rund 42 Prozent, was für moderne Katalysatoren aber problemlos möglich ist. Im Vergleich zur Euro3 sinkt der Grenzwert für Kohlenmonoxid-Emissionen von 2 auf 1,14 Gramm pro Kilometer, der Grenzwert für unverbrannten Kohlenwasserstoffe von 0,30 auf 0,17 und der der Stickoxide von 0,15 auf 0,09. Sicher erfordern die neuen Vorschriften umfassende Programmierungen und Abstimmungsfahrten seitens der Motorradhersteller, um einen einwandfreie Gasannahme des Motors zu gewährleisten, aber das sollten die Entwicklungsabteilungen in den Griff bekommen. Alle abgasrelevanten Bauteile müssen ab nächstes Jahr auch auf eine Betriebstüchtigkeit von 35.000 Kilometern geprüft sein. Katalysatoren, die bereits nach ein paar tausend Kilometern die Abgase fast unverändert ins Freie lassen, haben keine Chance mehr. Manipulationen an abgasrelevanten Bauteilen sollen zukünftig von elektronischen Kontrollsystemen angezeigt werden.