Bundeskabinett beschließt Abwrackprämie für Altautos und CO2-bezogene Steuer

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Von
  • ssu

Positive Resonanz erntet die Bundesregierung für ihren Beschluss, einen "Umweltprämie" getauften Bonus für die Verschrottung von Altfahrzeugen bei gleichzeitiger Anschaffung eines Neuwagens zu bezahlen. Laut den in der Nacht auf den heutigen Dienstag gefassten Kabinettsbeschlüssen zum Konjunkturpaket II der Bundesregierung können private Autohalter eine Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro dann beantragen, wenn sie ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen und zugleich einen "Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4" erwerben.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Altwagen mindestens seit einem Jahr auf den Antragsteller zugelassen war. Die Prämie ist auf Zulassungen bis zum 31. Dezember 2009 beschränkt. Der Vorschlag für diese Maßnahme, für die 1,5 Milliarden Euro vorgesehen sind, kam zunächst von der SPD und wurde seitens der Union kritisiert, doch hat sich das Kabinett offensichtlich vom Erfolg einer in Frankreich schon seit mehreren Wochen gewährten Abwrackprämie beeindrucken lassen.

Beschlüsse zur CO2-Steuer

Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunkturpakets II beschlossen, die Kfz-Steuer "möglichst zum 1.7.2009" auf eine CO2-bezogene Grundlage zu stellen und folgende "Eckpunkte" verkündet: Demnach gilt ein linearer Tarif von 2 Euro je g/km CO2. Ein "CO2-Freibetrag" soll Halter besonders verbrauchsarmer Fahrzeuge belohnen, wobei die Freigrenze für 2010 und 2011 bei 120 g/km liegt und in den Folgejahren schrittweise reduziert werden soll (2012 und 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km). Ferner sieht der Beschluss einen nicht näher genannten "Sockelbetrag als Mindestbesteuerung" vor. Was dies konkret bedeutet, bleibt freilich bisher offen.

Die CO2-Steuer gilt gemäß den vorliegenden Informationen der Bundesregierung zunächst für Fahrzeuge ab dem Zulassungsdatum 5. November 2008. Dieser Tag ist übrigens identisch mit dem Stichtag für die im vergangenen Jahr beschlossene Steuerbefreiung für Euro-5- und Euro-6-konforme Autos.

Ältere Fahrzeuge sollen laut dem gestrigen Beschluss ab 2013 "schonend" in die Kohlendioxid-Besteuerung "überführt" werden, über die Steuersätze für Altautos solle später entschieden werden. Ob die CO2-Steuer noch in diesem Sommer eingeführt wird, bleibt abzuwarten: Erstens könnte sie angesichts der am 27. September anstehenden Bundestagswahlen im Parteienstreit unter die Räder kommen, anstatt als Gesetz verabschiedet zu werden, und zweitens steht die Kfz-Steuer laut Grundgesetz den Ländern zu. Da im "Superwahljahr 2009" auch mehrere Landtage neu gewählt werden, ist fraglich, ob sich die Ministerpräsidenten darauf einigen können, die von der Bundesregierung heute in Aussicht gestellte "verfassungsrechtlich abgesicherte" Kompensation für diese Steuereinnahmen zu akzeptieren. (ssu)