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Lärmpflicht für elektrifizierte Antriebe

Elektroautos, alternative Antriebe

In der EU und in China muss das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) bis zu einer Grenzgeschwindigkeit von 20 km/h arbeiten, in den USA bis 30 km/h. Darüber, so das schlüssige Argument, sind Wind- und Abrollgeräusche laut genug.

(Bild: Volkswagen)

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