Lärmpflicht für elektrifizierte Antriebe
In der EU und in China muss das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) bis zu einer Grenzgeschwindigkeit von 20 km/h arbeiten, in den USA bis 30 km/h. Darüber, so das schlüssige Argument, sind Wind- und Abrollgeräusche laut genug.
(Bild: Volkswagen)