Lärmpflicht für elektrifizierte Antriebe
Elektroautos, die nach dem 1. Juli 2019 homologiert wurden, müssen ein künstliches Fahrgeräusch haben, das nicht deaktivierbar ist. Zwei Jahre später gilt die Verpflichtung für alle neu zugelassenen Pkw, die elektrisch beschleunigen können.
(Bild: Volkswagen)