Filter, die nicht filtern – Deutsche Umwelthilfe klagt an

Sind viele Nachrüst-Partikelfilter wirkungslos?

Nach einem Bericht der Deutschen Umwelthilfe sind mehrere Rußfiltersysteme des Herstellers GAT praktisch wirkungslos. Die Emotionen kochen hoch – doch was bedeutet das für den Autofahrer?

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  • ggo
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Hannover, 16. Oktober 2007 - Nach einem Bericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stoppt das Kraftfahrbundesamt erstmals den Verkauf von Diesel-Nachrüstfiltern mit mangelhafter Wirkung. Die DUH fordert nun die Ausweitung des Vertriebsverbots auf alle baugleichen Systeme und eine umfassende Rückrufaktion. Zudem sollen unabhängige Funktionsprüfungen und regelmäßige Wirksamkeitstest bei der Abgasuntersuchung „Betrugssysteme“ in Zukunft von vornherein vom Markt fernhalten.

Filter, die nicht filtern
Die Umweltorganisation reagiert nach eigener Aussage mit ihren Forderungen auf das vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) „amtlich verhängte faktische Einbauverbot“ von fünf Diesel-Filtersystemen der Firma GAT. Die DUH, die erstmals vor zwei Monaten Ergebnisse von TÜV-Prüftests zur „mangelhaften und teilweise katastrophal schlechten Filterwirkung“ bestimmter Nachrüstsysteme veröffentlicht hatte, warf den zuständigen Bundesministerien für Verkehr und Umwelt zudem Zögerlichkeit und schwere Versäumnisse beim Aufspüren von Billig- und Betrugsfiltern vor. Erste Hinweise auf „Filter, die nicht filtern“ habe es schon im Herbst 2006 gegeben.

Der TÜV Hessen habe zudem im Juli 2007 bei Prüfungen festgestellt, dass die Firma GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um den zuvor festgestellten viel zu hohen Abgasgegendruck abzubauen. Der hohe Druck könne laut TÜV Motorkomponenten gefährden.

Betriebserlaubnis der GAT-Filter gelöscht
Tatsächlich hat das KBA die allgemeine Betriebserlaubnis für GAT-Partikelfiltersysteme mit den Nummern 17114, 17117, 17118, 17070 und 17148 gelöscht. Dies betrifft Filter für verschiedene Modelle von Mercedes, Opel, BMW, Toyota, und diverse Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns. Die Maßnahme betrifft jedoch nicht die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, in denen diese Filter bereits verbaut sind, doch dazu später.

Von einem „faktischen Einbauverbot“ wie es die DUH sieht, kann allerdings nicht die Rede sein, denn die GAT selbst hat die Betriebserlaubnis zurückgegeben, ob mit schlechtem Gewissen oder nicht, sei bis zum Abschluss der Prüfungen dahingestellt. Hintergrund sind laut KBA von der Firma GAT nachträglich eingeräumte Unstimmigkeiten bei der Vorlage der für die Genehmigungserteilung durch das KBA benötigten Antragsunterlagen.