Sonderverordnung für lenkerlose E-Kleinstfahrzeuge

Parallel zu Elektro-Tretrollern will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auch die Nutzung von Hoverboards, Skateboards mit Elektromotor sowie ähnlichen Fahrzeugen regeln. „Wir werden eine Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben“

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E-Skateboard
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Von
  • dpa

Fahrzeuge mit Elektroantrieb ohne Lenker, wie dieses 1,6-kW-Skateboard, waren im bisherigen Entwurf nicht vorgesehen - wie konnte das nur passieren?

(Bild: Clemens Gleich)

Parallel zu Elektro-Tretrollern will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auch die Nutzung von Hoverboards, Skateboards mit Elektromotor sowie ähnlichen Fahrzeugen regeln. „Wir werden eine Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Offen ist bisher etwa, wo diese Geräte dann fahren dürfen, etwa auf dem Radweg oder Bürgersteig. Die Verordnung soll mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet werden. Bisher sind diese Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten.

Für E-Scooter, also Elektroroller mit Lenkstange, hatte Scheuer bereits einen Verordnungsentwurf vorgelegt, zu dem Verbände Stellung nehmen konnten und der gerade finalisiert wird. Erlaubt werden sollen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Sie müssen auf dem Fahrradweg gefahren werden und dürfen nur auf der Straße unterwegs sein, wenn kein Radweg da ist. Eine Helmpflicht ist nicht geplant. Um einen E-Scooter in der Öffentlichkeit zu fahren, muss man den Plänen zufolge künftig mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens einen Mofa-Führerschein haben.

Geplant ist, dass die Verordnung für die Fahrzeuge mit Lenkstange im Frühjahr 2019 in Kraft tritt. Die kleineren Geräte ohne Lenkstange sollen über die Ausnahmeverordnung ebenfalls noch im ersten Halbjahr legal gefahren werden können. (fpi)