Gericht soll klären, wer Schuld an dem Fehlstart der Lkw-Maut hat

Verhandlung zwischen Toll Collect und Staat vertagt

IN dem Verfahren soll nun ab Mai 2011 ein Schiedsgericht bewerten, ob der Fehlstart Toll Collect anzulasten ist oder Erfahrungswerte fehlten. Erst im Mai 2011 wird darüber weiter verhandelt

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  • mfz
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Hannover, 21. Dezember 2010 – Die Auseinandersetzung vor einem Schiedsgericht zwischen der Bundesrepublik und dem Mautkonsortium Toll Collect über entgangene Mauteinnahmen verzögern sich, weil weitere Zeugen gehört werden müssen. Beim Streit über 5 Milliarden Euro Schadensersatz plus Zinsen soll es nicht mehr um den verpatzten Start des Maut-Systems gehen, sondern um die Frage, ob solch eine Innovation überhaupt planbar sein kann.

Anhörung auf Mai 2011 vertagt

Nach zweiwöchigen Verhandlungen in Berlin hat sich das Schiedsgericht auf eine weitere Anhörung von Sachverständigen geeinigt, die wahrscheinlich im Mai 2011 stattfinden wird. Offenbar konnten die Rechtsvertreter des Bundesverkehrsministeriums als Auftraggeber und Toll Collect als Auftragnehmer keine Einigung darüber erzielen, was beim Fehlstart der Lkw-Maut im August 2003 als technische Fehler gewertet werden kann und was andererseits als Teil einer weltweiten Innovation als zwangsläufig komplizierter Startprozess bewertet werden muss.

Fehlstart oder mangelnde Erfahrung?

Wie das Handelsblatt berichtet, will das Schiedsgericht herausfinden, inwieweit bei einer Innovation wie der Lkw-Maut überhaupt vorhergesagt werden könne, wann ein solches System reibungslos funktioniere. Diese Frage sollen Sachverständige für Innovationsprozesse klären. Die Position des Schiedsgerichtes kommt dem Maut-Konsortium Toll Collect entgegen, wenn es nachweisen kann, dass alle Entwicklungsschritte beim Aufbau des Maut-System prozessgerecht zusammenliefen. Sollten alle Prozesse eingehalten worden sein, wäre der Fehlstart der Maut ein „innovationsbedingter Fehlstart“, wie ihn jede komplexe technische Neuerung ereilen könnte, heißt es aus Verhandlungskreisen unter Verweis auf die Startschwierigkeiten beim elektronischen Personalausweis.