BGH: Thermofenster in Mercedes-Autos noch kein Abgasbetrug

Der BGH äußerte, dass Daimler nur dann einen Abgasbetrug begangen habe, wenn die Motorschutzfunktion bewusst betrügerisch genutzt worden sei.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht

Der Vierzylinder-Diesel OM651 wurde 2008 vorgestellt und in der C-Klasse bis 2018 eingesetzt. Dann wurde er durch den OM654 ersetzt.

(Bild: Daimler)

Lesezeit: 2 Min.
Von

Erstmals hat sich nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) zu möglichen Schadenersatzansprüchen von Diesel-Käufern gegen Daimler geäußert. Kläger werfen dem Autohersteller vor, in der Motorsteuerung von Fahrzeugen seiner Marke Mercedes-Benz mit einem sogenannten Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasnachbehandlung verwendet zu haben.

Ein Thermofenster regelt die Abgasnachbehandlung je nach Temperatur herunter, um Bauteile am Motor zu schützen. Es kann auch dazu benutzt werden, die Abgasnachbehandlung über längere Strecken herunterzuregeln, um den Verbrauch von Harnstoff ("AdBlue") und Kraftstoff zu verringern und/oder die Leistung zu steigern. Eine anders funktionierende Manipulation der Abgasnachbehandlung mit diesem Ziel ist Volkswagen bereits als Betrug ausgelegt worden. Der BGH hat den Konzern daraufhin im Mai 2020 zu Schadenersatz verurteilt.

Nachdem der BGH am 9. Dezember 2020 bereits zum zweiten Mal das Verfahren kurz vor dem geplanten Termin abgesagt hatte, teilte er heute (26. Januar 2021) erstmals mit, dass die Entwicklung und der Einsatz eines solchen Thermofensters allein aber noch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen könne. Dafür müsse festgestellt sein, dass Personen bei Daimler in dem Bewusstsein gehandelt hätten, "eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen".

In dem konkreten Fall muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun mit dem Vorwurf des Klägers befassen, Daimler habe im Genehmigungsverfahren für das Fahrzeug unzutreffende Angaben gemacht. Zuvor hatte das OLG die Klage abgewiesen, der Kläger wandte sich daraufhin an den BGH.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

(fpi)