Digital Markets Act: Wie die EU Weltkonzerne zu europäischen Sonderlocken zwingt

Seite 5: Setzt der Brüsseleffekt ein?

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Der DMA bringt viele weitere Änderungen mit sich, von denen allerdings die Anwender zunächst weniger mitbekommen dürften, weil sie die Interaktionen von Geschäftspartnern untereinander betreffen. Beispielsweise müssen Händlerplattformen ihren gewerblichen Kunden nun mehr Nutzungsdaten bereitstellen. Und sie dürfen ihnen nicht verbieten, ihre Produkte anderswo billiger anzubieten, wie es etwa Amazon immer wieder unterstellt wurde.

In den Suchergebnissen sollen die Produkte der Handelsplattform selbst nicht mehr besonders prominent erscheinen. Außerdem soll die Erfolgsmessung für geschaltete Werbung transparenter erfolgen. Auch an dieser Stelle bastelten Google, Meta, Amazon & Co. intensiv an ihrer DMA-Compliance.

Die EU-Kommission hat sich mit dem Digital Markets Act eine Menge Arbeit aufgehalst. In den ersten Monaten dürfte das zuständige Durchsetzungsteam mit Prüfungen ausgelastet sein, bevor es dann die ersten Verfahren eröffnet. Verfolgt man US-amerikanische Tech-Medien, wird klar, dass man jenseits des großen Teiches mit einem gewissen Neid auf die ersten Änderungen schaut, die nur im EWR gelten. Ein Kartellrecht, das nicht erst aktiv wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist: Damit beschreitet die EU neue Wege und könnte im Erfolgsfall tatsächlich einmal Nachahmer in anderen Teilen der Welt animieren. Das wäre dann der viel zitierte "Brüsseleffekt". (hob)