Digitale Bildung: Warum iPads an deutschen Schulen so weit verbreitet sind

Seite 3: Trotzdem iPad für die Schule

Inhaltsverzeichnis

Trotz aller Gegenargumente empfehle ich in meinem Beratungskontext iPads nach vorangehender Umfeldanalyse oft genug sowohl Schulträgern als auch Schulen. Ist meine Beratung dann noch neutral oder stehe ich trotz meiner Bedenken letztendlich dem Hersteller Apple zu nahe?

Die Ressourcen zur Verwaltung und Administration von Endgeräten sind sowohl bei Schulträgerinnen und -trägern als auch bei schulischem Personal sehr begrenzt. Das technische System mit der besten Bedienbarkeit und dem geringsten Ressourcenbedarf wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen die größten Chancen auf eine weite Verbreitung haben. Unter iOS stehen Apps zur Verfügung, die sogar der einzelnen Lehrkraft Beschränkungen im Unterricht oder das Versetzen der Geräte in einen sogenannten Prüfungsmodus erlauben. Gleichzeitig gibt es zur Einrichtung und zum Betrieb von iPads auf der Ebene der Lehrkräfte viel Know-how. Das liegt daran, dass Apple sich im Bereich der Lehrkräftefortbildung schon sehr lange in Deutschland engagiert – sogar mit speziellen Programmen, mit denen Lehrkräfte und Schulen konzernexklusive Titel erwerben können.

Viele Schulleitungen haben einen hohen Anspruch in Hinblick auf die Rechtssicherheit, etwa bei der Durchführung von Prüfungen oder der Einschränkung der Geräte im Schulbetrieb – auch im Hinblick auf Erfordernisse des Jugendschutzes. Die rechtlichen Vorgaben vieler Bundesländer setzen immer noch auf das Prinzip der Egalität und Justiziabilität: Prüfungen müssen vergleichbar sein und mit vergleichbarer Hardware durchgeführt werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Aber was heißt das praktisch? Wie läuft exemplarisch eine Mathematikprüfung mit iOS und einem MDM und wie beispielsweise auf offenen Android-Geräten ab, um rechtskonform zu funktionieren? Dazu bildet etwa der Erlass "Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen" aus Niedersachsen die Grundlage. Die Regelungen der anderen 15 Bundesländer können hier nicht thematisiert werden. In der Prüfung ersetzt das digitale Endgerät den Taschenrechner.

Mit iOS und MDM:

Die Lehrkraft ruft eine Steuerungs-App auf. In dieser App sieht sie die Geräte der Schülerinnen und Schüler. Sie kann diese Geräte jetzt zentral in einen Einzel-App-Modus versetzen und erhält in der App eine Rückmeldung über den Erfolg oder Nichterfolg. Der eingestellte Prüfungsmodus ist "ausschaltsicher", selbst nach einem kompletten Neustart ist nur eine App nutzbar – und gegebenenfalls durch die Lehrkraft bereitgestellte Dateien. Nach der Prüfung hebt die Lehrkraft die Einschränkungen der Geräte über die Steuerungs-App wieder auf.

Mit Android und ohne MDM:

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur eine App verwenden, die von sich aus einen Prüfungsmodus bereitstellt. Sie wechseln selbstständig in den Prüfungsmodus. Dieser ist auf dem Bildschirm etwa durch ein verändertes Farbschema erkennbar. Schülerinnen und Schüler können den Prüfungsmodus beispielsweise durch Ausschalten des Gerätes deaktivieren. Die Lehrkraft muss durch Sichtkontrollen während der Prüfung sicherstellen, dass sich alle Geräte im Prüfungsmodus befinden.

Beide Szenarien sind rechtlich in Niedersachsen möglich. Der praktische Aufwand für die Lehrkraft ist in beiden Fällen aber unterschiedlich hoch.

Artikelserie "Schule digital II"

Wie sollte die Digitalisierung in unseren Schulen umgesetzt werden? Wie beeinflusst die Coronavirus-Pandemie das Geschehen? Was wurde im Schuljahr 2020/2021 erreicht - wie ging es 2021/2022 weiter? Das möchte unsere Artikelserie beleuchten.

(olb)