Recht: Bildersuche zur Temposünderermittlung ist zumutbar

Um einen geblitzten Fahrer zu identifizieren, müssen Ordnungsbehörden zumindest eine Web-Bildersuche starten können – so ein Berliner Verwaltungsrichter.

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Tempoblitzer liefern

Tempoblitzer (hier ein Testensemble in Hildesheim) liefern heute brauchbare Bilder. Um einen Geblitzten zu identifizieren, müssen Behörden zumindest einen Vergleich mit einer einfachen Web-Bildersuche durchführen können.

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Inhaltsverzeichnis

Ein eiliger Audi Quattro, ein Dienstwagen eines Unternehmens, fuhr an einem Maimorgen 2019 im Berliner Bezirk Marzahn auf dem gemeinsamen Verlauf von B1 und B5 im Tempo-50-Bereich und geriet mit stolzen 80 km/h in eine mobile Geschwindigkeitskontrolle. Das von der Polizei verwendete Lidar-System Poliscan FM1 des Herstellers Vitronic fertigte ein Frontfoto des Fahrers an und erfasste das Kennzeichen.

Die Polizei eröffnete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und schrieb die Firma an, die Halterin des Wagens war. Die gab den Verkehrsverstoß nicht zu. Sie behauptete, es müsse sich um eine Verwechslung handeln, und wollte auch keine Auskunft darüber geben, wer den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hatte. Die Polizei stellte das Verfahren am 26. Juli 2019 ein; die Sache landete damit beim Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Dort wurde nicht weiter recherchiert; vielmehr verpflichtete die Behörde nunmehr das Unternehmen, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch zu führen. Außerdem sollte die Firma eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro zahlen.

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Gegen den am 8. November 2019 ausgestellten Bescheid legte das Unternehmen Widerspruch ein und ließ alles ins Feld führen, was bei Tempoverstößen üblicherweise als Standardeinwand herhält – von der möglichen Nichteinhaltung der Betriebsanleitung fürs Lidar-System über das Fehlen von Rohdaten bis hin zum Zweifel, ob denn das Gerät überhaupt vorschriftsmäßig geeicht gewesen sei, war alles dabei. Die Ordnungsbehörde wies den Widerspruch per Bescheid vom 11. Mai 2021 zurück, wie dies in den meisten derartigen Fällen geschieht.

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