Schule digital: Der Digitalpakt – ein weiteres deutsches Digitalversagen?

Die digitale Ausstattung der Schulen soll durch den Digitalpakt beschleunigt werden, doch Bürokratie, Finanzierungslücken und der Fachkräftemangel bremsen.

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(Bild: Neirfy/Shutterstock.com)

Lesezeit: 19 Min.
Von
  • Maik Riecken
Inhaltsverzeichnis

Die Corona-Pandemie hat überdeutlich gezeigt, dass es Herausforderungen bei der digitalen Ausstattung deutscher Schulen gibt: Breitbandige Internetanbindungen fehlen, der Start vieler Onlineangebote zur Gestaltung von Distanzunterricht war holprig, WLANs schwächelten und insgesamt gab es wenig Möglichkeiten, Schülerinnen und Schülern in Präsenz und zu Hause gleichzeitig ein hochwertiges Unterrichtsangebot zu machen – es fehlte an Endgeräten oder wahlweise an Fachpersonal zur Einrichtung derselben.

Überforderte und doppelt belastete Lehrkräfte und Schulleitungen jonglierten oft genug mit teilweise privat finanzierter Ausstattung, um das maximale Mögliche für ihre Schulen herauszuholen. Gelegentlich ist das nicht viel. Aber woran liegt das? Hätte nicht genau das vorher schon der Digitalpakt lösen sollen? Warum kommen die Digitalprogramme des Bundes nicht in den Schulen an?

Der Digitalpakt ist ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro. Der Bund hat in einer Bundesförderrichtlinie festgehalten, was mit seinen Fördergeldern beschafft werden darf. Das ist vorrangig digitale Infrastruktur, wie Inhouseverkabelung, WLAN und aktive Komponenten wie Switche. Aber auch digitale Tafeln oder Lernplattformen können aus ihm finanziert werden, zusätzlich auch Geräte für den naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht – also eigentlich genau das, was für einen Fernunterricht die Grundlage bildet.

Das Fördergeld des Digitalpakts wird nach dem Königsteiner Schlüssel an die einzelnen Bundesländer verteilt. Diese stocken zehn Prozent aus eigenen Mitteln auf. Das hört sich erst einmal gut an. Aber erreicht das Geld unkompliziert die einzelnen Schulen? Und fehlen in dieser Rechnung nicht die digitalen Endgeräte wie Tablets oder Notebooks?

Alle 16 Bundesländer legen nochmals durch eigene Förderrichtlinien fest, wie die Gelder verteilt werden. In der öffentlichen Berichterstattung geht es meist unter: Die Gelder erhalten nicht die einzelnen Schulen. Es sind die Schulträger, die die Fördermittel bei einer zentralen Vergabestelle des jeweiligen Landes beantragen. Dazu stimmen sie sich im Idealfall mit den Schulen in ihrer Trägerschaft ab. Wie eng diese Abstimmung erfolgt und was die Schulen zu leisten haben, wird in Landesbegleitmaterialien zum Digitalpakt festgelegt. Während Baden-Württemberg etwa von vornherein eine recht enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger festschreibt, wird die Aufgabenverteilung in anderen Bundesländern – etwa Niedersachsen – etwas mehr in die Autonomie von Träger und Schule gelegt.

Maik Riecken

Maik Riecken hat über mehrere Jahre die Fächer Deutsch, Chemie und Informatik (fachfremd) an einem niedersächsischen Gymnasium unterrichtet. Er ist medienpädagogischer Berater am Medienzentrum Cloppenburg und berät unter anderem in dieser Funktion Schulen und Schulträger bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Er betreibt in seiner Freizeit die Internetseiten https://www.riecken.de sowie https://www.medienbildungskonzept.de und schreibt Artikel rund um Digitalisierungsfragen im Bereich Schule in unterschiedlichen Medien.

Der Digitalpakt setzt im Grunde voraus, dass es Wege gibt, wie Schulträger und Schulen miteinander sprechen. Die dazu erforderliche Kommunikation erfordert Ressourcen, die im Schulsystem generell eher knapp und unter Pandemiebedingen nochmals besonders knapp sind. Das Verhältnis zwischen Schulträger und seinen Schulen ist oft geprägt von eingefahrenen Rollenverständnissen: Die Schule als "Bittsteller", der Träger als "Gewährer" (und Rechtfertiger bei Ablehnung zum Beispiel aufgrund der Haushaltslage). Diese "klassische" Rollenverteilung ändert sich beim Vorhandensein externer Mittel unter Umständen erheblich. Das "Geldargument" entfällt auf der Seite der Schulträger.

Artikelserie "Schule digital II"

Wie sollte die Digitalisierung in unseren Schulen umgesetzt werden? Wie beeinflusst die Coronavirus-Pandemie das Geschehen? Was wurde im Schuljahr 2020/2021 erreicht - wie ging es 2021/2022 weiter? Das möchte unsere Artikelserie beleuchten.

Träger mit ihren Verwaltungsstrukturen und Schulen "denken" anders: Während eine Schule oftmals lösungs- und bedarfsorientiert beschaffen möchte, stellen sich für Träger unter anderem Fragen zur Einhaltung von Ausschreibungsmodalitäten und Wettbewerbsrecht. Obwohl die Ausschreibungsgrenzen in vielen Bundesländern erheblich angehoben und Beschaffungsvorgänge so erleichtert worden sind, "droht" angesichts der oftmals nicht unerheblichen Fördersummen die Notwendigkeit einer europäischen Ausschreibung immer noch. Die ist aufwändig und oft braucht es externe Agenturen zur Unterstützung. Die qualitative Leistung dieser externen Agenturleistungen ist unterschiedlich: Wirtschaft und Schule funktionieren völlig anders.

In kleinen Gemeinden ist das Schul- und Kulturamt oft genug mit nur einem Mitarbeitenden besetzt. Dieser beschafft alles vom Tisch bis hin zur Tablet für die Schulen. Nicht in allen Bereichen kann eine Person fachlich versiert sein. Wie soll ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin beurteilen, ob ein Anschaffungswunsch sinnvoll ist? Oder im Kontext der Förderprogramme überhaupt förderfähig? Diese Unsicherheit verlangsamt Entscheidungsprozesse.

Für eine zeitgemäße Ausstattung von Gebäuden mit Netzwerk- und Elektroverkabelung ist das Bauamt zuständig. Je nach Ausstattungswunsch der Schule müssen weitere Personen hinzugezogen werden. Was nützt ein Netzwerkanschluss in der einen Ecke, wenn die digitale Tafel an ganz anderer Stelle im Klassenzimmer angebracht wird? Wo sollten sich Steckdosen befinden? Und was ist mit Lademöglichkeiten für Geräte der Schülerinnen und Schüler?