E-Scooter: Ein Verbot wird in deutschen Städten gar nicht nötig sein

Die Stadt Paris schiebt Leih-Scootern einen Riegel vor. Deutsche Kommunen setzen auf strengere Regeln. Das wird das Problem von selbst erledigen.

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(Bild: Dragon Images/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Es ist sicher leicht, die Abstimmung zum Verbot von öffentlich ausleihbaren E-Scootern in Paris zu bejubeln. Die Elekrokleinstfahrzeuge – und damit auch ihre Benutzerinnen und Benutzer – sind in der Tat ein Ärgernis: Nach der Fahrt stehen sie wildparkend herum, sie landen sogar jährlich zu Hunderten im Rhein, in der Spree und in anderen Flüssen oder sie düsen rücksichtslos auf Gehwegen umher. Wie oft habe ich mich gefragt, warum gerade hier – sei es querstehend auf schmalem Gehweg, eingequetscht neben parkenden Autos oder auf entlegenen Wegen fernab jedes Gebäudes oder jeglicher Bus- und Bahnhaltestelle – die Fahrt auf dem E-Scooter enden musste?

Nicht zu vergessen die höhere Unfallgefahr, die laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) von ihnen ausgeht. Für Blinde und seh-behinderte Menschen stellen sie eine Stolperfalle dar. Kurzum: die E-Scooter scheinen wie der Wolf im Schafspelz in der (mehr oder weniger intensiv angestrebten) Verkehrswende.

Ein Kommentar von Jennifer Lepies

Jennifer Lepies arbeitet seit 2015 als Redakteurin für MIT Technology Review und ist verantwortlich für den Online-Auftritt des deutsch-sprachigen Wissenschafts- und Technik-Magazins.

Ein Verbot für deutsche Kommunen wird allerdings nicht nötig sein. Der Wildwuchs der E-Scooter wird sich von ganz allein erledigen. Denn viele Städte versuchen bereits gegenzusteuern, mit dedizierten Abstellflächen und strengeren Nutzungsregeln. Doch an der Durchsetzung hakt es vielerorts. Jetzt, nach dem angekündigten Verbot in Paris, überlegen einige Städte wie Hannover, weitere Regeln einzuführen. Das wird die Sharing-Anbieter nicht freuen und ihnen ein Marktbestehen erschweren.

Auch Benutzerinnen und Benutzer werden nicht begeistert sein. Denn die Attraktivität der Leih-Scooter besteht ja gerade darin, schnell und einfach auf einen verfügbaren Roller aufzusteigen, zum Ziel zu fahren und ihn dort für den Nächsten stehen zu lassen. Ist das Stehenlassen nur in gesonderten Flächen möglich und muss man womöglich ein Foto vom Roller machen, um zu belegen, dass er ordnungsgemäß abgestellt wurde, da sonst die Gebühren weiterlaufen würden, kostet das Zeit und Aufwand.

Wer als Anbieter in diesem zunehmenden Regelwerk dann noch bestehen kann, ist fraglich. Wer die E-Scooter fahren möchte, ebenso. Bleiben die Kommunen also auf dem Kurs strengerer Regeln, werden die Roller zum Ausleihen in ihrem Vorkommen ohnehin dezimiert – ganz ohne Verbot. Aber dann bleibt einstigen Roller-Fahrerinnen und -Fahrern ja immer noch das gute, alte, vielleicht aber nicht ganz so attraktive: zu Fuß gehen.

(jle)