Carsharing ohne Sondernutzungsgebühr: Berliner Senat legt Beschwerde ein

Der Berliner Senat will sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wehren, die das Anbieten von stationslosem Carsharing nicht als Sondernutzung sieht.

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(Bild: We Share)

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Von
  • dpa

Der Berliner Senat will die juristische Entscheidung zu neuen Regeln für Carsharing-Anbieter nicht akzeptieren. Er möchte stärker Einfluss auf deren Angebot nehmen können. "Wir werden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, nach der das Anbieten von stationslosem Carsharing vorläufig nicht als Sondernutzung eingestuft werden kann, Beschwerde einlegen", kündigte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) heute an.

"Dabei geht es uns nicht darum, neue Gebühren einzuführen", sagte Jarasch. "Hauptgrund ist, dass wir wichtige verkehrspolitische Ziele verfolgen, die für die ganze Stadt relevant sind: insbesondere die Elektrifizierung der Carsharing-Flotten, aber auch ein besseres Angebot in den Außenbezirken."

Beides lasse sich am besten über eine Sondernutzungserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen für das Anbieten dieser Fahrzeuge fördern. In dem Zusammenhang seien auch niedrigere Parkgebühren für solche Angebote mit einer Sondernutzungserlaubnis geplant.

Am 1. August hatte das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Unternehmen We Share und Share Now gegen die ab 1. September geplanten neuen Regeln stattgegeben (VG 1 L 193/22). Diese müssen vorerst nun keine Sondernutzungsgebühren für ihre Angebote entrichten. Ein Urteil über die Klage im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

Bei den stationsungebundenen Carsharing-Angeboten handele es sich um eine "bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen", argumentierte die Kammer. Eine Sondernutzung liege nicht vor. Eine Erlaubnis und die damit einhergehenden Gebühren brauche es daher nicht.

An den ebenfalls geplanten Regeln für E-Tretroller und Leihfahrräder ändert sich durch die Entscheidung im Eilverfahren nichts. Diese sollen zunehmend vorrangig auf ausgewiesenen Abstellflächen zur Verfügung stehen. Außerdem sollen Anbieter verpflichtet werden, besser als bisher das ordnungsgemäße Abstellen durchzusetzen.

(fpi)