Dienstag: Kein Copyright für KI-generierte Kunst, KI wird Jobs nicht vernichten

ILO-Studie zu Auswirkungen von KI + KI-Kunst nicht copyrightfähig + Neue WindWing-Technik + Tech-Lizenzpflicht in Indien + Kündigung bei zuviel Homeoffice

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KI am Arbeitsplatz, dazu Text: DIENSTAG Künstliche Intelligenz, Urheberrecht, "Pyxis Ocean", Indiens Lizenzpflicht & Homeoffice
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Künstliche Intelligenz (KI) wird wahrscheinlich die meisten Arbeitsplätze nicht vernichten, sondern ergänzen. Zu diesem Schluss kommt eine ILO-Studie. Aber Büroangestellte und damit Frauen sind von der Automatisierung besonders gefährdet. Während KI-Technik an immer mehr Stellen eingesetzt wird, bestätigt ein US-Gericht erneut, dass damit erstellte Kunst keinen Copyrightschutz genießt. Menschliche Urheberschaft sei "Grundvoraussetzung des Copyright". Und Frachtschiffe sollen künftig mit guter alter Windkraft und neuer WindWing-Technik über die Ozeane schippern und dabei CO₂ einsparen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die meisten Arbeitsplätze und Branchen werden nur teilweise von Automatisierung betroffen sein und durch die jüngste Welle der generativen KI, wie ChatGPT, eher ergänzt als ersetzt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die größte Auswirkung des Einsatzes von KI dürfte daher nicht die Vernichtung von Arbeitsplätzen sein, sondern vielmehr die potenziellen Veränderungen in der Qualität der Arbeitsplätze, insbesondere in Bezug auf Arbeitsintensität und Autonomie, legt die Studie nahe. Sie warnt jedoch zugleich vor stark geschlechterspezifischen Auswirkungen. Demnach unterscheiden sich die potenziellen Auswirkungen der generativen KI für Männer und Frauen deutlich. ILO-Studie: KI wird Jobs eher ergänzen als vernichten

Der US-Informatiker Stephen Thaler hat im Jahr 2018 eine Copyright-Registrierung für "A Recent Entrance to Paradise" beantragt, ein visuelles Kunstwerk, das nach seinen Angaben von einem KI-System, einer sogenannten "Creativity Machine", ohne menschliche Eingaben geschaffen wurde. Das US Copyright Office lehnte den Antrag ab und erklärte, dass kreative Werke menschliche Urheber haben müssen, um copyrightfähig zu sein. Thaler focht die Entscheidung an. Nun lehnte ein US-Bundesbezirksgericht seinen Antrag ab. Ein Kunstwerk, das von einer Künstlichen Intelligenz ohne menschliches Zutun geschaffen wurde, kann nach US-amerikanischem Recht nicht immaterialgüterrechtlich geschützt werden, so das Urteil. Menschliche Beteiligung nötig: Kein US-Copyright für KI-generiertes Kunstwerk

Wer es ernst meint mit der Reduzierung von CO₂-Emissionen in der Schifffahrt, komme um den Einsatz innovativer Systeme nicht herum, sagt jene britische Firma, die das WindWings-Antriebssystem entwickelt hat. Da Windkraft nahezu kostenfrei unendlich zur Verfügung stehe, könnten damit die Betriebskosten eines Schiffes bei gleichzeitiger Reduktion des Schadstoffausstoßes deutlich gesenkt werden. Cooper sieht die Nutzung von Windkraft in der Schifffahrt als Wendepunkt für die maritime Industrie. Bis 2025 wird etwa die Hälfte aller neu gebauten Schiffe mit Windkraftsystemen ausgerüstet sein, glaubt er. Ein erstes Frachtschiff mit zwei Wind-Segeln von Bar Tech ist am Montag in See gestochen. "Pyxis Ocean": Erstes Frachtschiff mit Bar Tech WindWings sticht in See

Anfang August hat Indiens Regierung unter Premierminister Narendra Modi überraschend beschlossen, Güter wie Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server oder Komponenten für Rechenzentren nur noch dann ins Land zu lassen, wenn für diese eine explizite Importlizenz vorliegt. So sollte die Produktion lokaler High-Tech-Güter angekurbelt werden. Doch führte dies dazu, dass Unternehmen wie Apple, HP oder Samsung keine neuen Geräte mehr einführten. Mittlerweile wurde die Maßnahme zwar wieder aufgehoben und die Umsetzung auf November verschoben – dennoch gibt es weiter massive Kritik an der Idee. Indien: Lizenzpflicht für Elektronikimporte schreckt Apple und Co. auf

Der US-Tech-Konzern Meta drängt wie andere große Tech-Unternehmen seit einiger Zeit auf eine Rückkehr der Mitarbeiter in die Büros. Zuvor haben bereits Google, Apple und Amazon ihre Mitarbeitenden ins Office zurückbeordert. Teilweise stieß dies auf erheblichen Widerstand. Die Nichteinhaltung wird auch von diesen Unternehmen nicht geduldet. Amazon etwa verschickte Hinweise an Beschäftigte, die nicht an mindestens drei Tagen pro Woche im Büro anwesend waren. Nun zieht Meta nach und droht seinen Mitarbeitern mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung, falls sie nicht ab dem 5. September 2023 an mindestens drei Tagen pro Woche im Büro anwesend sind. Meta: Zu viel Homeoffice soll Kündigung nach sich ziehen

Auch noch wichtig:

(akn)