Apple: App-Entwickler müssen in der EU Kontaktdaten offenlegen

Entwickler, die Apps und Inhalte über Apples Plattformen in der EU vertreiben, müssen Kontaktdaten inklusive Telefonnummer offenlegen.

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Apple hat in einer Mail registrierte Entwickler daran erinnert, den Händlerstatus festzulegen und gegebenenfalls vollständige Kontaktdaten abzugeben. Fehlt diese Information, lehnt Apple ab dem 16. Oktober alle eingereichten Apps und Updates ab, die in EU-Ländern erscheinen sollen. Apple erfüllt damit die EU-Bestimmungen des Digital Services Act (Artikel 30 und 31) und hatte bereits im März über diese Änderung informiert.

Apple stellt in der App Store Connect-Hilfe klar, wer sich als Händler ausweisen muss und verweist zudem auf Abschnitt 2.2 (Das Konzept des Gewerbetreibenden) der entsprechenden EU-Leitlinie. Im Prinzip zählen alle Entwickler und Unternehmen als Gewerbetreibende, die über Ihre Apps Einnahmen erzielen. Auch gemeinnützige Organisationen, die geschäftstätig sind, müssen sich als Händler ausweisen. Wer seine Apps kostenlos anbietet, aber über Werbung ein Zubrot verdient, gilt ebenfalls als "Trader".

Lediglich Entwickler von vollständig kostenlosen und werbefreien Apps können angeben, dass Sie nicht als Händler agieren. Entsprechend sind sie von der Verpflichtung ausgenommen, ihre Kontaktdaten anzugeben und durch Apple veröffentlichen zu lassen.

Laut EU-Verordnung sollen Kunden stets einsehen können, mit wem sie etwa bei der Nutzung von Apps eine Geschäftsbeziehung eingehen. Außerdem müssen Kunden die Möglichkeit haben, Unternehmen und Entwickler zu erreichen. Deshalb veröffentlicht Apple im App Store und auf der zugehörigen Website die Adresse (oder Postfach), E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Nur Einzelpersonen müssen die Anschrift angeben. Bei Unternehmen nennt Apple zudem die D-U-N-S-Nummer (Data Universal Numbering System), einer neunstelligen Identifikationsnummer, die vom B2B-Unternehmensdaten-Anbieter Dun & Bradstreet vergeben wird, um Unternehmen weltweit eindeutig zu identifizieren.

Jeder, der Apps in der EU anbietet, muss zudem bestätigen, dass diese den geltenden Regeln des EU-Rechts entsprechen. Apples Angaben zufolge werden die Informationen vor der Veröffentlichung überprüft.

Bei App Store Connect bittet Apple unter "Geschäftliches", den Händlerstatus festzulegen.

Anbieter von Podcasts und Bücher sind ebenfalls verpflichtet, ihren Händlerstatus anzugeben. Bei Gewerbetreibenden veröffentlicht Apple die Kontaktdaten folglich in der Podcasts- beziehungsweise Bücher-App.

Apple betont, dass das Unternehmen ab dem 17. Februar 2025 alle Apps aus den EU-Stores entfernt, wenn Entwickler bis dahin keine Angaben zum Trader-Status gemacht haben. In der Mail an die Entwickler deutet Apple an, dass die Apps beim Nachreichen der Informationen wieder im Store erreichbar sein werden.

Einige Indie-Entwickler bekundeten bereits im März ihren Unmut, dass Apple mit dieser Verpflichtung private Daten und den Wohnort der eigenen Familie veröffentliche. Apple erlaubt hier jedoch die Angabe eines Postfachs. Die hinterlegte Telefonnummer muss zudem lediglich erreichbar sein, sodass sich auch eine Zweitnummer eintragen lässt.

(wre)