Freitag: ARM mit erfolgreichem Börsenstart, Kalifornien mit Right to Repair
ARM-Aktie hebt ab + Kaliforniens Recht auf Reparatur + Standards frei in den USA + Kommentar zu missratenen MSN-Artikeln + Samsung verliert daheim gegen Apple
ARMs Debüt an der Börse in New York darf als erfolgreich bezeichnet werden. Der Kurs geht am ersten Tag um ein Viertel nach oben und nachbörslich setzt sich die positive Entwicklung des Papiers fort. Die Marktbewertung ARMs steigt entsprechend, aber es gibt auch mahnende Stimmen. Auf der anderen Seite des amerikanischen Kontinents führt Kalifornien eine Verpflichtung zur Unterstützung von Reparaturen ein. Der dort beheimatete Apple-Konzern unterstützt die bislang strengste US-Regelung, aber es gibt überraschende Ausnahmen. Derweil veröffentlicht Public.Resource.Org rechtsverbindliche Standards, die sonst nur mühsam oder teuer zu lesen wären. In Deutschland ist dies verboten, in den USA erlaubt, so das Urteil eines Copyright-Verfahrens – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Am ersten Tag an der New Yorker Börse sind die Aktien des britischen Chipdesigners ARM um etwa 25 Prozent nach oben gesprungen. Auch im nachbörslichen Handel ging es noch um weitere fast sieben Prozent hoch. Damit steigt die Marktkapitalisierung ARMs von den eigentlich erwarteten 54,5 auf etwa 68 Milliarden US-Dollar. Nach Ansicht von Börsenexperten handelt es sich um das größte IPO (Initial Public Offering) der letzten zwei Jahre. Obwohl die Nachfrage nach ARM-Aktien zum Börseneinstieg groß war, gibt es Befürchtungen, dass das Unternehmen anfällig sein könnte für geopolitische Spannungen, sollte sich etwa der Handelskonflikt zwischen den USA und China verschärfen: ARM-Aktie macht beim Börsendebüt sofort einen Kurssprung.
Eine weitere positive Nachricht ist, dass sich Kalifornien ein Right to Repair gibt. Das neue Gesetz verpflichtet Hersteller elektronischer und anderer Geräte, deren Wartung und Reparatur zu unterstützen – nicht gratis, aber zu "fairen und vernünftigen Bedingungen". Konkret müssen sie ausreichende Dokumentation, Funktionsteile, Werkzeuge und Software (samt Updates) zur Verfügung stellen, um Diagnose, Wartung und Reparatur zu ermöglichen. Prominente Unterstützung erhielt das Gesetz erst vor wenigen Wochen seitens Apple: Der Konzern ist nun für ein Recht auf Reparatur in Kalifornien. Bis dahin hatte Apple jahrelang gegen diesen Verbraucherschutz lobbyiert: Kalifornier erhalten Anspruch auf Ersatzteile und Software.
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Wie teuer oder mühsam darf es sein, rechtsverbindliche Standardisierungsnormen zu konsultieren? In Deutschland sehr, in den USA nicht mehr: Dort hat die gemeinnützige Stiftung Public.Resource.Org nach einem Jahrzehnt Verfahrensdauer ein wegweisendes Urteil erstritten. Demnach ist es kein Verstoß gegen US-Copyright, wenn rechtsverbindliche Standards ohne Lizenz und gebührenfrei online gestellt werden. Das hat ein US-Bundesberufungsgericht diese Woche bestätigt. Ob diese Standards überhaupt Copyright-Schutz genießen, und wenn ja, wer die Rechteinhaber sind, lässt das Berufungsgericht offen. Sofern sie aber unter Copyright fallen sollten, greift das Recht auf Fair Use: Verbindliche Standards dürfen in den USA frei veröffentlicht werden.
"Brandon Hunter useless at 42" lautete die Schlagzeile eines Nachrufs im Microsoft Network (MSN). Zu Deutsch etwa: Brandon Hunter nutzlos im Alter von 42 Jahren. Hunter war einst Profi-Basketballspieler. Er starb am Dienstag bei Hot Yoga in Florida, wie echte US-Medien berichten. MSN veröffentlichte den pietätlosen Text am Tag nach Hunters Ableben in einem Nachrichten-Kanal namens Race Track, der sich als "Essenz der Exzellenz von Sport" bezeichnet und als "erste Adresse für alle wichtigen Sportnachrichten" geriert. Tatsächlich ist der Kanal voller Plagiate miesester Qualität, heißt es in unserem Kommentar: Microsoft Network bezeichnet verstorbenen Sportler als "nutzlos".
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(fds)