Freitag: Bewerbung maximaler Bandbreiten unzulässig, Meta mit mehr Jugendschutz
Tadel für ISPs + FB- & IG-Jugendschutz verschärft + Bluetooth-Ersatz für US-Marine + Shopping für Vision Pro + Protest nach SAP-Büropflicht + Podcast zu DSGVO

(Bild: alphaspirit.it/Shutterstock.com)
Breitband-Internet wird regelmäßig mit Maximal-Bandbreiten beworben. Das geht so nicht, sagt der oberste Gerichtshof Österreichs. Ein Hinweis auf typische Übertragungsgeschwindigkeiten in den Vertragsunterlagen ist nicht genug. Derweil bekommen jugendliche Instagram- und Facebook-Nutzer keine Nachrichten mehr von Fremden. Auch die elterliche Kontrolle beaufsichtigter Konten wird vom Betreiber Meta verschärft. Eltern müssen Änderungen der Einstellungen nun zustimmen, statt nur darüber informiert zu werden. In den USA sucht die Kriegsmarine nach einem neuen drahtlosen Übertragungsverfahren, weil Bluetooth Sicherheitsprobleme hat. Die neue Technik sollte verschlüsselt und energiesparsam sein – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Irreführend und damit unzulässig ist Werbung für Internetzugänge in Österreich, wenn sie nur mit der maximalen Bandbreite wirbt. Das gilt sogar dann, wenn der Anbieter ausdrücklich dazusagt, dass es sich um die Maximalgeschwindigkeit handelt, oder wenn er darauf hinweist, dass Bandbreite höchstens "bis zu" dem angepriesenen Wert reicht. Im konkret vor dem obersten Gerichtshof behandelten Fall ging es um einen Festnetz-Internettarif mit unlimitiertem Datenvolumen und "40 MBit/s Download, 10 MBit/s Upload". Erst über zwei Klicks und in den Tiefen eines PDF-Dokuments war zu erfahren, dass die normalerweise zur Verfügung stehende Down- und Upload-Geschwindigkeit nur gut die Hälfte der Werbeangabe beträgt: Laut Richterspruch zu ISP-Tarifen in Österreich ist "Bis zu"-Bandbreite irreführend.
Meta hat strengere Regeln für Nachrichten an Teenager auf seinen Plattformen Facebook und Instagram angekündigt. Damit soll verhindert werden, dass die Jugendlichen unaufgeforderte Mitteilungen fremder Personen erhalten. Teenager bekommen ab sofort keinerlei Nachrichten mehr von Personen, denen sie nicht folgen oder auf andere Weise bei Instagram verbunden sind. Das schließt auch andere Jugendliche ein. Zudem wird die Elternaufsicht verschärft. Kinder können ihre Einstellungen etwa zu Sicherheit und Privatsphäre nur noch mit Genehmigung der Aufsichtspersonen ändern: Meta verschärft den Jugendschutz bei Facebook und Instagram.
"Unglücklicherweise ist Bluetooth nicht sicher, und verletzlich durch eine Reihe an Angriffs- und Tracking-Methoden." Das hält die US-Kriegsmarine in einer laufenden Ausschreibung fest. Sie lädt Unternehmen ein, sich um Aufträge für die Entwicklung alternativer drahtloser Datenübertragungsverfahren zu bewerben. Kernanwendung soll die Datenübertragung von Körpersensoren sein, die insbesondere Kampfpiloten im Cockpit tragen. Solche Sensoren erfassen etwa Puls, EKG, EEG, Atmung, Augenbewegungen, oder neurovaskuläre Kopplungen im Gehirn. Die dabei anfallenden Daten werden derzeit mittels Bluetooth übertragen, sodass sie sowohl in Echtzeit überwacht als auch für spätere Analyse aufgezeichnet werden können. Doch leider sei Bluetooth zu unsicher: US Navy sucht Alternative.
In gut einer Woche ist es soweit: Apple bringt mit der Vision Pro sein erstes Mixed Reality Headset in den Handel. Beziehungsweise in die eigenen Stores: denn da muss man hin, damit die Geräte individuell auf die jeweilige Visage angepasst werden können. Das alles geht vorerst natürlich nur in den USA. Alles kein Problem: Bestellen wir halt im US-Store und fliegen nach New York, um zwei von den Dingern abzuholen. Das kann doch nicht so schwer sein, oder? Stellt sich raus: Abgesehen davon, dass wir diese Idee nicht exklusiv hatten, hielt schon der Bestellprozess etliche Hürden bereit. Im Video sprechen wir über die Erfahrungen beim Kaufen einer Vison Pro: Komm mit in Apples Abenteuerland.
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In der SAP-Belegschaft steigt offenbar zunehmend der Unmut über die Einschränkung der Homeoffice-Möglichkeiten. Das gute Jahresergebnis kommentierte der SAP-Betriebsrat mit dem Hinweis, dass dieses "zum großen Teil aus dem Homeoffice heraus erarbeitet wurde". Weiter führen die Arbeitnehmervertreter in ihrer Erklärung aus: "Dies zeigt deutlich, dass man mit der langjährigen Praxis 'Vertrauensarbeitsort' erfolgreich sein kann. Wir erwarten, dass der Vorstand die Ankündigung zur Office-Pflicht noch einmal überdenkt." Eine interne E-Mail des Betriebsrats an den Vorstand geht noch deutlich weiter in der Kritik. Dort heißt es zum Angestelltenprotest nach Büropflicht: "SAP, wie wir es kannten, ist vorbei".
Gespannt hatte die Datenschutz-Community im Dezember vergangenen Jahres nach Luxemburg geblickt. Gleich sechs Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs standen an, die mehr Klarheit in strittige Fragen zur DSGVO-Auslegung bringen sollten. Doch haben sie diese Erwartung erfüllt? Dieser Frage gehen wir in der neuen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts nach. Wir diskutieren die EuGH-Entscheidung "Schöner Wohnen". Dieser zufolge sind DSGVO-Bußgelder gegen Unternehmen möglich, wenn sie ein Verschulden trifft. Ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter muss hingegen nicht nachgewiesen sein. Weiter geht es mit Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach Datenschutzverstößen, konkret aus einem Cyberangriff, bei dem eventuell personenbezogene Daten abgezogen wurden. Darum geht es in der Auslegungssache 101: Monat der Entscheidungen beim EuGH.
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(fds)