Großhandels-Flatrate vorerst gesichert

Die Deutsche Telekom muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig allen Online-Diensten eine Großhandels-Flatrate anbieten.

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Die Deutsche Telekom muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig allen Online-Diensten eine Großhandels-Flatrate anbieten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte Mitte November entschieden, dass die Telekom zum 1. Februar Internet-Zugangsanbietern ihr Netz auch zum zeitunabhängigen Tarif zur Verfügung stellen muss. Nur einen Tag vor dem festgelegten Termin ist der Antrag der Telekom auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Verpflichtung von den Richtern abgelehnt worden, wie das das Gericht heute in Köln mitteilte.

Das Gericht hat damit keine Entscheidung über die Sache getroffen – es hat einzig entschieden, dass die Angelegenheit nicht in einem Eilverfahren, sondern in einem Hauptsacheverfahren entschieden wird. Laut Verwaltungsgericht begründeten die Richter dies damit, dass der Fall schwierige Fragen des Telekommunikationsrechts aufwerfe, die sich in dem vorliegenden Eilverfahren nicht eindeutig beantworten ließen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sei es daher der Telekom zuzumuten, die Forderungen der Regulierungsbehörde zunächst zu erfüllen.

Die Telekom wollte mit dem Antrag verhindern, dass die Regulierungsbehörde der Telekom neue Tarifmodelle vorschreiben darf. Nach Ansicht von Telekom-Sprecher Stephan Broszio stellt der Beschluss der RegTP einen Eingriff in betriebswirtschaftliche Angelegenheiten der Telekom dar; das Telekommunikationsgesetz gibt diesen nach seiner Ansicht "nicht her", erklärte er gegenüber heise online. Am bislang vorgestellten Angebot der Großhandelsflatrate halte man dennoch fest, betonte Broszio.

Das Angebot der Telekom stieß bisher bei den Mitbewerbern jedoch auf wenig Gegenliebe. Um ihren Kunden bundesweit eine Flatrate anzubieten, müssten sie in rund 1600 Teilnehmervermittlungsstellen der Deutschen Telekom für jeweils 4800 Mark monatlich einen Primärmultiplexanschluss (30 B-Kanäle) mit insgesamt knapp zwei MBit/s Bandbreite mieten. Die Einwände der Konkurrenz gegen das Telekom-Angebot hatte der Konzern aber scharf zurückgewiesen. (ll)