Landgericht hebt Haftbefehl gegen Alexander Falk erneut auf
Da der ehemalige Internet-Unternehmer nur noch eines versuchten und nicht mehr eines vollendeten Betrugs verdächtig sei, "liegt keine Fluchtgefahr mehr vor", meinte das Hamburger Landgericht; das OLG ging bislang immer von einem vollendeten Betrug aus.
Im Betrugsprozess gegen den früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk hat das Hamburger Landgericht den Haftbefehl gegen den 37-Jährigen erneut aufgehoben. Da Falk nur noch eines versuchten und nicht mehr eines vollendeten Betrugs verdächtig sei, "liegt keine Fluchtgefahr mehr vor", heißt es in einem Beschluss der Großen Strafkammer 20. Das Landgericht hatte den Haftbefehl mit derselben Begründung schon mehrfach aufgehoben, doch hatte das Oberlandesgericht die Beschlüsse auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin wieder gekippt. Die höhere Instanz ging stets weiter von einem vollendeten Betrug aus.
Falk und fünf Mitangeklagte sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit bei ihrem Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Das bislang größte Wirtschaftsverfahren Hamburgs hatte im Dezember 2004 begonnen und wird sich weit bis in das kommende Jahr ziehen. Der Hauptangeklagte Falk war im April 2005 aus einer fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen und unter strengen Auflagen von der Haft verschont worden.
Die Richter des Landgerichts gehen laut dem Beschluss gegenwärtig davon aus, dass Falk "jedenfalls in erster Instanz voraussichtlich nicht wegen vollendeten Betrugs verurteilt werden wird". Damit bekräftigten sie ihre Rechtsauffassung, dass Falk bei einem Schuldspruch nur wegen eines versuchten Betrugs verurteilt würde. Die Staatsanwaltschaft kann nun wieder eine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
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(dpa) / (jk)